Falsches Vermögensverzeichnis?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samsara
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#1

03.02.2022, 14:01

Hallo zusammen,

ich bräuchte einmal ein paar Denkanstöße:

Ich habe einen Schuldner, der ein paar Jahre inhaftiert war. Im September letzten Jahres ist er entlassen worden und ich habe den GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft unter der uns bekannten Privatanschrift beauftragt. Heute erhalte ich das Vermögensverzeichnis - vom März letzten Jahres. Die Angaben darin sind natürlich veraltet, da der Schuldner zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft noch inhaftiert war und in der JVA einer Tätigkeit nachgegangen ist. Beides hat sich aufgrund der Entlassung geändert.

War es richtig, dass mir der GV das VZ vom letzten Jahr, in dem einige Angaben nicht mehr korrekt sind, übersandt hat?
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Dany1981
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#2

03.02.2022, 14:08

Ich denke mal mit...du hast die normale Abgabe gefordert oder? Sperrfrist war ja noch nicht abgelaufen. Du hast aber nicht gewusst, dass er die letztes Jahr abgegeben hat oder?
Hast du nen Nachweis, dass er aus der JVA entlassen wurde? Dann noch einmal die erneute Vermögensauskunft beantragen und mit dem Wisch argumentieren.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#3

03.02.2022, 14:14

:zustimm
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#4

03.02.2022, 14:18

Nein, ich wusste es nicht. Habe regelmäßig in der JVA nachgefragt, ob er noch inhaftiert ist und dann kam die schriftliche Info, dass er im September entlassen wurde.

Das ich sie erneut beantragen kann, ist mir klar. Ich wollte nur wissen, ob der GV hier richtig gehandelt hat, wenn er doch wusste, dass die Daten in dem vorliegenden VZ nicht mehr aktuell sind.
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Dany1981
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#5

03.02.2022, 14:24

Na ja, er hat das gemacht, womit du ihn beauftragt hast. Ich habe selten einen GV, der mich anruft und auf irgendwas hinweist. Die meisten tun das, womit sie beauftragt werden. (wobei manche sich sogar sträuben.) Hatte mal ne GV, die wollte die restliche Forderung nicht in 50 Euro Raten einziehen. War ihr zu wenig. Für so ne kleine Rate arbeitet sie nicht. :pfeif
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#6

03.02.2022, 15:41

Ist aber trotzdem ärgerlich ein nicht mehr aktuelle VZ zu erhalten und nochmal Kosten tragen zu müsssen.
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#7

03.02.2022, 15:47

Der GVZ ist dazu aber verpflichtet, Dir das zu schicken. Schau mal hier, explizit unter #18.
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#8

03.02.2022, 16:10

Danke Dir!
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