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Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 03.02.2022, 10:13
von Alisha.Sadeh
Hallo ihr Lieben,

das Thema Markenpfändung wurde hier im Forum schonmal erklärt. Allerdings lese ich nirgendswo eindeutig heraus, ob es ein Formularzwang gibt, also ob das Formular zum PfüB verwendet werden muss (mit Kreuz nur bei Pfändung) oder ob dafür kein Formular zu verwenden ist. Ich gehe fast davon aus, dass hierfür kein Formular verwendet werden muss, so lese ich es jedenfalls heraus, will aber sichergehen.

Hat jemand vielleicht evtl. ein Musterantrag?

Vielen Dank und viele Grüße
Alisha

Re: Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 03.02.2022, 10:25
von Anahid
Für jede Pfändung gilt Formularzwang; auch für die Sicherungspfändung.

Re: Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 03.02.2022, 10:39
von Alisha.Sadeh
Anahid hat geschrieben:
03.02.2022, 10:25
Für jede Pfändung gilt Formularzwang; auch für die Sicherungspfändung.
Achso, okay, weil ich Formulierungsbeispiele gefunden hatte, dachte ich, dass man nicht unbedingt ein Formular benötigt.

Soweit ich weiß muss man dann beim DPMA den Antrag auf Eintragung einer Pfändung stellen, damit es in das Register eingetragen wird. Richtig?

Re: Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 03.02.2022, 10:45
von Anahid
Schau mal hier unter #8. Meines Wissens hat das alles heute noch Gültigkeit.

Re: Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 03.02.2022, 12:37
von Alisha.Sadeh
Anahid hat geschrieben:
03.02.2022, 10:45
Schau mal hier unter #8. Meines Wissens hat das alles heute noch Gültigkeit.
Okay, super. Danke! Ich schau mal.

Re: Formularzwang bei Pfändung einer Marke bzw. Sicherungspfändung?

Verfasst: 14.04.2022, 14:44
von Amy_23
@Alisha.Sadeh
Hast du die Pfändung mit dem Formular eingereicht?