Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alisha.Sadeh
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#1
03.02.2022, 10:13
Hallo ihr Lieben,
das Thema Markenpfändung wurde hier im Forum schonmal erklärt. Allerdings lese ich nirgendswo eindeutig heraus, ob es ein Formularzwang gibt, also ob das Formular zum PfüB verwendet werden muss (mit Kreuz nur bei Pfändung) oder ob dafür kein Formular zu verwenden ist. Ich gehe fast davon aus, dass hierfür kein Formular verwendet werden muss, so lese ich es jedenfalls heraus, will aber sichergehen.
Hat jemand vielleicht evtl. ein Musterantrag?
Vielen Dank und viele Grüße
Alisha
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Anahid
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#2
03.02.2022, 10:25
Für jede Pfändung gilt Formularzwang; auch für die Sicherungspfändung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Alisha.Sadeh
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#3
03.02.2022, 10:39
Anahid hat geschrieben: ↑03.02.2022, 10:25
Für jede Pfändung gilt Formularzwang; auch für die Sicherungspfändung.
Achso, okay, weil ich Formulierungsbeispiele gefunden hatte, dachte ich, dass man nicht unbedingt ein Formular benötigt.
Soweit ich weiß muss man dann beim DPMA den Antrag auf Eintragung einer Pfändung stellen, damit es in das Register eingetragen wird. Richtig?
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Anahid
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#4
03.02.2022, 10:45
Schau mal
hier unter #8. Meines Wissens hat das alles heute noch Gültigkeit.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Alisha.Sadeh
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#5
03.02.2022, 12:37
Anahid hat geschrieben: ↑03.02.2022, 10:45
Schau mal
hier unter #8. Meines Wissens hat das alles heute noch Gültigkeit.
Okay, super. Danke! Ich schau mal.
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Amy_23
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#6
14.04.2022, 14:44
@Alisha.Sadeh
Hast du die Pfändung mit dem Formular eingereicht?