Erneuter Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Alisha.Sadeh
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#11

01.02.2022, 16:56

samsara hat geschrieben:
01.02.2022, 15:46
Du musst hier gar nichts machen. Ihr habt eine Drittschuldnererklärung abgegeben und mitgeteilt, dass der gepfändete Anspruch nicht besteht. Fertig.
Ah okay. Danke!
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