Pfändung Erbteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bosumi
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#1

29.01.2022, 19:43

Liebe Mitstreiter,
ich möchte einen Erbteil pfänden lassen. Erster Gedanke war die Eintragung einer Hypothek, was leider nicht geht, weil der Wert nicht erreicht wird. Ich weiß, dass eine ETW zum Erbe gehört. Nächster Gedanke Pfändung per PfÜ.
Nun schaue ich mir das Formular an, das man ja benutzen muss und frage mich, wie und wo trage ich das ein?
Es müssen ja die Miterben, hier eine ganze Menge, eingetragen werden und das Erbe muss genau bezeichnet sein. Wie sollte der Antrag aussehen? Ggf. Anlage beigefügten?
Hat jemand Tipps? Ich frage mich auch, wer genau der Drittschuldner ist (die Miterben) oder der, der im Erbschein steht? Ich stehe auf dem Schlauch.
LG🙋
Geiselmann
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#2

30.01.2022, 16:39

Hallo,

Drittschuldner sind die weiteren Erben

Anspruch G:
Gepfändet wird der angebliche Nachlass- (Miterben-) Anteil des Schuldners an dem Nachlass des am... in..... verstorbenen...zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses. Drittschuldner sind die anderen Miterben (ist der Testamentsvollstrecker, der Nachlaßverwalter), nämlich.........

Danach geht es weiter mit der Teilungsversteigerung der Immobilie.

S. Geiselmann
Bosumi
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#3

30.01.2022, 19:42

Hallo, lieben Dank! Nun hoffe ich, dass ich alles in das Formular bekomme, da es so viele Erbe sind. LG🙋
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