Gebühren vorläufiges Zahlungsverbot und anschließende gütliche Erledigung
Verfasst: 28.01.2022, 10:34
Hallo zusammen,
wenn auf ein vorläufiges Zahlungsverbot kein PfÜB folgt, weil sich die Gegenseite mit dem GVZ gütlich einigt, kann man dann neben der Gebühr 3309 für das vorläufige Zahlungsverbot noch eine weitere Gebühr 3309 abrechnen?
Stehe auf dem Schlauch
Liebe Grüße
Moni
wenn auf ein vorläufiges Zahlungsverbot kein PfÜB folgt, weil sich die Gegenseite mit dem GVZ gütlich einigt, kann man dann neben der Gebühr 3309 für das vorläufige Zahlungsverbot noch eine weitere Gebühr 3309 abrechnen?
Stehe auf dem Schlauch
Liebe Grüße
Moni