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Gebühren vorläufiges Zahlungsverbot und anschließende gütliche Erledigung

Verfasst: 28.01.2022, 10:34
von Monia
Hallo zusammen,

wenn auf ein vorläufiges Zahlungsverbot kein PfÜB folgt, weil sich die Gegenseite mit dem GVZ gütlich einigt, kann man dann neben der Gebühr 3309 für das vorläufige Zahlungsverbot noch eine weitere Gebühr 3309 abrechnen?

Stehe auf dem Schlauch :kopfkratz :oops:

Liebe Grüße
Moni

Re: Gebühren vorläufiges Zahlungsverbot und anschließende gütliche Erledigung

Verfasst: 31.01.2022, 12:55
von Anahid
Wieso solltest Du eine weitere Gebühr Nr. 3309 erhalten? Mehr als das Zahlungsverbot habt Ihr doch nicht gemacht. :kopfkratz