Hallo zusammen,
wenn auf ein vorläufiges Zahlungsverbot kein PfÜB folgt, weil sich die Gegenseite mit dem GVZ gütlich einigt, kann man dann neben der Gebühr 3309 für das vorläufige Zahlungsverbot noch eine weitere Gebühr 3309 abrechnen?
Stehe auf dem Schlauch
Liebe Grüße
Moni
Gebühren vorläufiges Zahlungsverbot und anschließende gütliche Erledigung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso solltest Du eine weitere Gebühr Nr. 3309 erhalten? Mehr als das Zahlungsverbot habt Ihr doch nicht gemacht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.