Vermögenauskunft erhalten, weitere Schritte?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monalina91
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#1

23.01.2022, 10:16

Hallo ihr Lieben,

bin wieder mal in Sachen ZV auf Eure Erfahrung angewiesen, da mir diese fehlt und kein erfahrener Mitarbeiter in der Kanzlei vorhanden ist.

Ich habe in einem klassischen Forderungsfall (Mdt Zahnärztin, Schuldner = Patient, zahlte seine Rechnungen für diverse Behandlungen nicht) nun eine VA des Schuldners erhalten. Darin gibt der S. an, aufgrund einer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten gehen zu können. Weiter gibt er jedoch einen 450,- EUR Job an als Maler. Seine Ehefrau erzielt ein Einkommen von 1.700,- EUR. Leistungen vom Jobcenter bezieht der Haushalt nicht, keine Kinder. Rentenanwartschaften sind angegeben, ohne Geschäftszeichen und Betrag.

Wie verfahre ich hier weiter? Wer überprüft überhaupt die Richtigkeit dieser Angaben der VA? Niemand, richtig?

Macht hier ein PfÜb Sinn? Sein Bankkonto hat der S. angegeben, Kontostand zum Zeitpunkt der VA gering. Kein weiteres Vermögen in Form von Bargeld oder Gegenständen.

Ich erinnere mich, dass dieser Mann in der Kanzlei anrief, da konnte ich seinen Namen noch keinem Fall zuordnen. Er sprach durcheinander und klang sehr verwirrt. Er meinte seine Schulden in Raten zahlen zu wollen, das war bevor wir die VA zugeschickt bekamen. Nach dem Telefonat hörte ich nie wieder was von ihm. Da wollte er sich mit der Gläubigerin in Verbindung setzen, zwecks Ratenzahlung, wird er jedoch nicht getan haben.

Ich wäre Euch sehr dankbar für Tipps in Bezug auf das weitere Vorgehen. Mir ist bewusst, dass hier wahrscheinlich manche den Kopf schütteln, weil dies möglicherweise ein einfacher Fall ist. Mir fehlt allerdings jegliche Erfahrung in der ZV.

Viele Grüße

Mona
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Tigerle
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#2

24.01.2022, 09:03

Wie alt ist denn der Schuldner?
Hat er nur ein Konto? Ist das ein P-Konto, oder ist er auch Verfügungsberechtigter über andere Konten?
Ggfs. Drittauskünfte einholen, um zu prüfen, ob er tatsächlich nichts weiter hat.

Ein Betrag wird bei Rentenanwartschaften nie angegeben, da müsste er sonst ja schon Rente beziehen. Wenn die Auskunft Lückenhaft ist, d.h. Angaben fehlen, dann ggfs. zur Nachbesserung beantragten.

Aber es kommt natürlich auch immer drauf an, wie hoch die Forderung ist, und ob die Gläubigerin bereit ist, noch weiteres Geld in die Hand zu nehmen um weitere Auskünfte zu erhalten.

Wurde die VA aufgrund Eures Antrages abgegeben, oder ist diese schon älter?
Coco Lores
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#3

25.01.2022, 14:43

Habt ihr in eurem Antrag auf ZV die Ratenzahlung ausgeschlossen? Du sagtest ja, der Schuldner habe wohl mal seine Bereitschaft signalisiert, dann aber nix mehr von sich hören lassen. Generell ist der GV ja darauf aus, eine gütliche Erledigung zu erzielen. Sofern ihr das nicht ausgeschlossen habt und der GV hat keine Ratenzahlung vorgeschlagen, fällt das wahrscheinlich raus.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Monalina91
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#4

27.01.2022, 14:56

Hallo ihr beiden, er hat ein normales Girokonto angegeben. Ob es sich dabei um ein P-Konto handelt, weiß ich nicht. In Bezug auf die Rente hatte ich mir gedacht, dass er ja eigtl Erwerbsminderungsrente beziehen müsste aufgrund seiner Angabe in Bezug auf die Krebserkrankung und Arbeitsunfähigkeit. Die VA ist ganz aktuell, meine Vorgängerin hatte diese in Auftrag gegeben.

In Bezug auf die Ratenzahlung bin ich unsicher, muss ich mir nochmal genauer ansehen, soweit ich weiß, kreuzen wir das immer mit an. Es exisitiert einfach niemand, der ZV kann oder konnte... in allen Akten lese ich ständig Monierungen usw. Es wurde nie ordentlich bearbeitet und ich kann das auch nicht, das macht mich wahnsinnig, werde mit meinem Chef darüber sprechen müssen. Es kann nicht sein, dass ich nach Feierabend ein Selbststudium zu Hause betreiben muss.
Coco Lores
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#5

27.01.2022, 15:08

Wenn hinter der IBAN in der VA kein "P" steht, dann ist es ein normales Konto. Mittlerweile muss das mit angegeben werden bzw. die meisten Schuldner machen das auch, damit direkt zu sehen ist, dass die Chancen hier gering sind, etwas zu pfänden.

Ansonsten solltest du tatsächlich mal mit deinem Chef sprechen und überlegen, ob nicht einer von euch sich mal durch eine Fortbildung zum Thema ZV weiterbildet. Denn das gehört ja quasi zum 1 x 1 der ReFA und sollte zumindest grob beherrscht werden. Ich bin weiß Gott auch kein ZV-Profi und ich muss mir hier auch vieles einfach anlesen und recherchieren, weil bei uns einfach nur alle Jubeljahre mal eine ZV anfällt (arbeite hauptsächlich im steuerlichen Bereich der Kanzlei), aber in einer reinen Rechtsanwaltskanzlei, gehört das doch eigentlich zum täglich Brot oder?
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Schnorri2000
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#6

27.01.2022, 15:21

Wenn es kein P-Konto ist würde ich mal glatt den PfüB draufklatschen, aber natürlich nur bei entsprechend hoher eigenen Forderung. Ist halt relativ aussichtslos mittlerweile, da die Schuldner das Girokonto ja auch noch rückwirkend in ein P-Konto umwandeln können. Versuchen kann man es trotzdem.

Ansonsten nochmal den Schuldner anschreiben wg. Ratenzahlung. Das würde ich aber eher nie den GV machen lassen, aus 2 Gründen:

1. Fällt dann keine eigene Einigungsgebühr an, da der GV die Ratenzahlung abschließt

und

2. Ist meines Wissens nach die GV Kosten Rechnung dann auch höher, selbst wenn keine Ratenzahlung zustande kam.

Wenn das alles nichts klappt, kurzer Blick bei insolvenzbekanntmachungen.de ob Verfahren anhängig und wenn nein dann auf WV 6 - 12 Monate
Schnorri2000
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#7

27.01.2022, 15:21

Wenn es kein P-Konto ist würde ich mal glatt den PfüB draufklatschen, aber natürlich nur bei entsprechend hoher eigenen Forderung. Ist halt relativ aussichtslos mittlerweile, da die Schuldner das Girokonto ja auch noch rückwirkend in ein P-Konto umwandeln können. Versuchen kann man es trotzdem.

Ansonsten nochmal den Schuldner anschreiben wg. Ratenzahlung. Das würde ich aber eher nie den GV machen lassen, aus 2 Gründen:

1. Fällt dann keine eigene Einigungsgebühr an, da der GV die Ratenzahlung abschließt

und

2. Ist meines Wissens nach die GV Kosten Rechnung dann auch höher, selbst wenn keine Ratenzahlung zustande kam.

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#8

27.01.2022, 19:27

Ok, ich schaue mir das Ganze nochmals näher an und überlegen, ob wir einen PfÜb rausschicken. Es ist einfach wahnsinnig doof, als Wiedereinsteiger im Beruf keine qualifizierte Einarbeitung zu erhalten. Ich finde die ZV jedes Mal so ergebnislos, viel Aufwand und es kommt nichts dabei rum, das ist enttäuschend
Monalina91
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#9

27.01.2022, 19:28

Uuund danke an Schnorri für den Tipp mit der Ratenzahlung und dem GV, das merk ich mir ;-)
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