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Vollstreckungsklausel bei Zug-um-Zug Vergleich

Verfasst: 23.01.2022, 08:39
von Emmy
Hallo Zusammen,

könnt Ihr mir sagen, welche Vollstreckungsklausel man bei einem gerichtlichen Vergleich Zug-um-Zug benötigt?

Der Inhalt des Vergleichs lautet:

1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 1. Juli 2021 Zug um Zug gegen Übereignung eines Laserdruckers Marke Brother, Typ HL 2250DN schwarz.

2. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 1. Juli 2021 bei Nachweis der ordnungsgemäßen Lizenzierung des installierten Programms Microsoft Office 2021 durch die Microsoft Deutschland GmbH.

Vielen Dank! :wink2

Re: Vollstreckungsklausel bei Zug-um-Zug Vergleich

Verfasst: 23.01.2022, 11:58
von Maximus
Vertritt dein Chef Beklagte oder Kläger?

Re: Vollstreckungsklausel bei Zug-um-Zug Vergleich

Verfasst: 28.01.2022, 11:28
von Emmy
Maximus hat geschrieben:
23.01.2022, 11:58
Vertritt dein Chef Beklagte oder Kläger?
Beklagte