Hmmm...das klingt auch alles logisch was ihr sagt. Bin mir aber fast sicher, dass ich das mal gemacht habe Kann mich aber auch total vertun! Wenn ich die Angelegenheit finde, werde ich das nochmal nachschauen. Scheint dann entweder Glück gewesen zu sein oder ich hab mich echt total in die Idee verrannt, aber dafür ist es ja hier eine CommunityAnahid hat geschrieben: ↑03.02.2022, 14:11Zinsen sind nicht Kosten der ZV. Die Rechtsanwaltskosten einer Vollstreckungsmaßnahme berechnen sich aus dem insgesamt zu vollstreckenden Betrag (und somit einschließlich Zinsen), richtig. Aber damit werden die Zinsen doch nicht zu Vollstreckungskosten.Coco Lores hat geschrieben: ↑03.02.2022, 13:55Aber wenn ich eine ZV beantrage, dann stelle ich doch alle Kosten zusammen inklusive der bisher aufgelaufenen Zinsen. Daraus berechnen sich doch auch die RA-Gebühren. Und das entspricht doch den Kosten der ZV oder nicht? Wieso sollte ich denn die Zinsen da nicht mit reinnehmen?
Zinsen können auch m.E. nicht nach § 788 ZPO festgesetzt werden.
Um die Verjährung von Zinsen zu verhindern muss entweder alle drei Jahre ein Vollstreckungsversuch unternommen werden oder die Zinsen müssten extra tituliert werden. Das dürfte aber dann nur durch einen MB o.ä. möglich sein und ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob der Schuldner solche Kosten akzeptieren muss.
Titulierte Zinsen vor der Verjährung schützen
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Weiß das hier jemand genau?: (Was bisher dazu geschrieben wurde ist wohl falsch. Da bin ich mir ziemlich sicher. Einen Mahnbescheid darf man auch nicht beantragen, um die Zinsen zu titulieren.
Beispiel:
Wir haben einen Vollstreckungbescheid vom 10.05.2003. Darin steht "hinzu kommen laufende Zinsen 5% über dem Basiszins". Es geht nur um diese Zinsen.
Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
Beispiel:
Wir haben einen Vollstreckungbescheid vom 10.05.2003. Darin steht "hinzu kommen laufende Zinsen 5% über dem Basiszins". Es geht nur um diese Zinsen.
Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
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Und da sehe ich nicht ALLE Zinsen vor 2013 verjährt, sondern nur ein Jahr. Meint, 2014 bis 2016 zählt wieder normal mit.mistral hat geschrieben: ↑04.02.2022, 21:33Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
Alles andere hat - DANKE, liebe Anahid, ausführlich und richtig erklärt.
Ganz nebenbei: Ich mache immer alles geltend, nur falls mal jemand (ein Schuldner!) die Einrede der Verjährung erheben sollte, dann rechne den Teil raus.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Seh ich auch so.mistral hat geschrieben: ↑04.02.2022, 21:33Weiß das hier jemand genau?: (Was bisher dazu geschrieben wurde ist wohl falsch. Da bin ich mir ziemlich sicher. Einen Mahnbescheid darf man auch nicht beantragen, um die Zinsen zu titulieren.
Beispiel:
Wir haben einen Vollstreckungbescheid vom 10.05.2003. Darin steht "hinzu kommen laufende Zinsen 5% über dem Basiszins". Es geht nur um diese Zinsen.
Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Du schreibst: "Seh ich auch so."Anahid hat geschrieben: ↑07.02.2022, 11:19Seh ich auch so.mistral hat geschrieben: ↑04.02.2022, 21:33Weiß das hier jemand genau?: (Was bisher dazu geschrieben wurde ist wohl falsch. Da bin ich mir ziemlich sicher. Einen Mahnbescheid darf man auch nicht beantragen, um die Zinsen zu titulieren.
Beispiel:
Wir haben einen Vollstreckungbescheid vom 10.05.2003. Darin steht "hinzu kommen laufende Zinsen 5% über dem Basiszins". Es geht nur um diese Zinsen.
Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
Meinst du damit, dass du auch der Meinung bist, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen?
Weil das steht ja im Widerspruch zu dem was "icerose" geschrieben hat
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Danke für deine Nachfrage - darüber hab ich noch mal nachgedacht und muss im Ergebnis Anahid (und auch dir) zustimmen. Zinsen kannst du erst ab 01.01.2014 verlangen. Aber wie oben schon gesagt, geltend machen würde ich erstmal alle Zinsen. Erst wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt (nein, dafür ist keine Klage nötig, das sagt er gegenüber dem GV oder dem Gericht), werden die verjährten rausgerechnet.mistral hat geschrieben: ↑07.02.2022, 19:26Du schreibst: "Seh ich auch so."Anahid hat geschrieben: ↑07.02.2022, 11:19Seh ich auch so.mistral hat geschrieben: ↑04.02.2022, 21:33Weiß das hier jemand genau?: (Was bisher dazu geschrieben wurde ist wohl falsch. Da bin ich mir ziemlich sicher. Einen Mahnbescheid darf man auch nicht beantragen, um die Zinsen zu titulieren.
Beispiel:
Wir haben einen Vollstreckungbescheid vom 10.05.2003. Darin steht "hinzu kommen laufende Zinsen 5% über dem Basiszins". Es geht nur um diese Zinsen.
Wir machen zu folgenden Zeiten einen Vollstreckungsversuch: 01.11.2006; 01.11.2009; 01.11.2012; 01.11.2016; 01.11.2019
Welche Zinsen sind in diesem Beispiel verjährt und welche Zinsen sind nicht verjährt?
Ich würde sagen, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen.
Meinst du damit, dass du auch der Meinung bist, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen?
Weil das steht ja im Widerspruch zu dem was "icerose" geschrieben hat
Wir wollen doch nicht vergessen, dass Verjährung nicht bedeutet, dass der Anspruch nicht besteht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ja, ich seh das genau wie Du, dass Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind und stimme nicht mit icerose überein.mistral hat geschrieben: ↑07.02.2022, 19:26
Du schreibst: "Seh ich auch so."
Meinst du damit, dass du auch der Meinung bist, dass alle Zinsen vor dem 01.01.2013 verjährt sind, weil zwischen dem 01.11.2012 und 01.11.2016 4 Jahre liegen?
Weil das steht ja im Widerspruch zu dem was "icerose" geschrieben hat
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.