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Gerichtsvollzieherkosten bei Auftragsablehnung

Verfasst: 19.01.2022, 14:35
von Destiny08
Hallo Ihr Lieben,

das Jahr hat gerade angefangen und schon wird man wieder geärgert.

Eine meiner Lieblingsgerichtsvollzieherinnen hat mir einen Auftrag vom 07.01.22 abgelehnt, weil er nicht per beA, sondern noch per Post eingegangen ist. _ OK meine Schuld, hab da nicht dran gedacht.
Nun macht sie aber Kosten nach KV602 (nicht erledigte Amtshandlung) in voller Höhe und Auslagen nach KV 716 (Auslagen 20 % von KV602) geltend. Das finde ich schon irgendwie frech. Hat jemand eine Begründung, die ich in die Erinnerung schreiben könnte. Leider findet man nichts sinnvolles (außer ggf. § 10 Abs. 1 SächsVwKG). Grundsätzlich finde ich es ja eine charmante Art, Geld zu verdienen, indem ich jemanden eine Rechnung schreiben für einen Auftrag, den ich nicht ausführen möchte. :yeah

Für Eure Hilfestellung bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Viele Grüße