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Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 15.01.2022, 13:11
von Maximus
Hallo,

ich darf heute arbeiten und wünsche euch nen schönen freien Tag...

Ich darf einen voraussichtlichen Übererlös aus einer Zwangsversteigerung pfänden, der Zuschlag ist noch nicht erteilt.

...
Sobald der Zuschlag erteilt ist, kann ein Pfüb erlassen werden.

Aber wer ist als Drittschuldner im Antrag auf Pfüb zu erfassen :kopfkratz (falls relevant, Gericht der Zwangsversteigerung liegt in Niedersachsen).

:thx im Voraus

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 16.01.2022, 21:15
von Geiselmann
Es handelt sich um ein drittschuldnerloses Recht. Das Gericht oder der verfahrensleitende Rechtspfleger sind keine Drittschuldner!
Nach erfolgter Pfändung diese beim Versteigerungsgericht vor dem Verteilungstermin anmelden.

S. Geiselmann

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.01.2022, 13:08
von Maximus
Danke.

Aber verstanden, was ich tun muss, habe ich leider nicht.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.01.2022, 18:19
von ...
Bei einem drittschuldnerloser Recht wird PfÜB mit Zustellung an den Schuldner wirksam.
Also PfÜB beantragen, dem Schuldner zustellen lassen und dann PfÜB nebst Zustellnachweis dem Versteigerungsgericht bekannt geben.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.01.2022, 18:21
von Geiselmann
PfüB erstellen
Anspruch G: Gepfändet wird der angebliche Erlösüberschuss, der dem Schuldner nach Erteilung des Zuschlags in dem Verfahren zur Zwangsversteigerung seines Grundstücks in Musterstadt, Saumweg 10 (Flst. …, Aktenzeichen K …/21 Amtsgericht Musterstadt) nach Wegfertigung aller gemäß § 10 ZVG zu befriedigenden Ansprüche gebührt und verbleibt.
Bei Drittschuldner vermerken: drittschuldnerloses Recht.
Nach der Zustellung an den Schuldner den zugestellten PfüB dem Versteigerungsgericht zum Verteilungstermin vorlegen und die Pfändung anzeigen/anmelden.

S. Geiselmann

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.01.2022, 22:19
von Maximus
:thx :patsch

Heißt das, der Pfüb kann schon vor Zuschlag ergehen oder erst nach Zuschlag :kopfkratz

Sorry, aber Zwangsvollstreckungen bearbeite ich normal nicht...

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 18.01.2022, 16:31
von Geiselmann
Die Pfändung ist erst nach der Zuschlagserteilung möglich.

S. Geiselmann

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 18.01.2022, 19:30
von Maximus
:thx , dass ihr mir mein 129 genommen habt, 35