Vorpfändung Erbteil?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Monia
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#1

15.01.2022, 12:01

Hallo zusammen,

hat schon mal jemand eine Vorpfändung bei einem Erbteil gemacht? (Das Erbe wird demnächst ausbezahlt, der Erbfall ist also schon eingetreten)

Wir haben hier eine Vorlage, aber der Text ist für eine Vorpfändung bei der Bank bestimmt. Ich überlege, ob ich den Text entsprechend abändere, sodass er auf die Pfändung des Erbteils passt (Text den ich bei Anspruch G im PfÜB eintragen würde).

Wenn ihr eine Vorpfändung über das Modul J macht, was tragt ihr denn da genau ein? Ich bin mir da gar nicht sicher, wie genau es sein muss. Letztens sollte ich eine Vorpfändung beim Arbeitgeber machen, da habe ich in Modul J einfach "Arbeitseinkommen" (und natürlich den Drittschuldner) eingetragen und hoffe, dass der GVZ dann schon weiß was ich meine ;) Da habe ich aber noch keine Rückmeldung.

Bin bei Vorpfändungen immer völlig unsicher :oops: :oops:

Liebe Grüße
Moni
Geiselmann
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#2

16.01.2022, 21:11

Bei der Vorpfändung des Erbteil kommt der selbe Text rein wie beim Erbteil
"Pfändung und Verwertung des Miterbenanteils
...Gepfändet wird der angebliche Nachlass- (Miterben-) Anteil des Schuldners an dem Nachlass des am... in..... verstorbenen...zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses. Drittschuldner sind die anderen Miterben (ist der Testamentsvollstrecker, der Nachlaßverwalter), nämlich........."

S. Geiselmann
Monia
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#3

18.01.2022, 11:00

vielen Dank! :-)
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