Rücknahme einer Vorpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Susanne1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2022, 09:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Office Managerin

#1

14.01.2022, 10:00

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Vorpfändung: Wir haben als Vertreter des Gläubigers eine Vorpfändung beim GV eingereicht. Daraufhin hat jetzt der Schuldner eine Sicherheitszahlung geleistet. Muss ich jetzt die Vorpfändung zurücknehmen? Wenn ja, wie? PfüB ist nie erstellt worden.

Vielen Dank!
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

16.01.2022, 21:22

Die Vorpfändung wird unwirksam durch Zeitablauf oder gem. § 847 ZPO durch Verzicht.
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.

S. Geiselmann
Susanne1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 14.01.2022, 09:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Office Managerin

#3

18.01.2022, 09:52

Vielen lieben Dank!
Antworten