Seite 1 von 1

Rücknahme einer Vorpfändung

Verfasst: 14.01.2022, 10:00
von Susanne1978
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Vorpfändung: Wir haben als Vertreter des Gläubigers eine Vorpfändung beim GV eingereicht. Daraufhin hat jetzt der Schuldner eine Sicherheitszahlung geleistet. Muss ich jetzt die Vorpfändung zurücknehmen? Wenn ja, wie? PfüB ist nie erstellt worden.

Vielen Dank!

Re: Rücknahme einer Vorpfändung

Verfasst: 16.01.2022, 21:22
von Geiselmann
Die Vorpfändung wird unwirksam durch Zeitablauf oder gem. § 847 ZPO durch Verzicht.
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.

S. Geiselmann

Re: Rücknahme einer Vorpfändung

Verfasst: 18.01.2022, 09:52
von Susanne1978
Vielen lieben Dank!