Pfändung Sparbuch, Schuldner unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kunat
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
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#1

13.01.2022, 10:15

Hallo zusammen,

bisher habe ich meine Grübelfälle mit FoReNo schon mit den Antworten aus bereits erstellten Themen gefunden.
Diesmal habe ich leider nichts finden können und mich daher mal hier im Forum angemeldet.

Sachverhalt ist folgender:
Bank teilt mit, dass Schuldner im Besitz eines Sparbuches ist, Saldo liegt in einem höheren dreistelligen Bereich.
Ich habe daraufhin den GV beauftragt, der mir leider mitteilte, dass die Adresse die Anschrift der Eltern ist, der Bupfel vor einigen Tagen aber gegenüber den Eltern handgreiflich geworden ist und daher Hausverbot erteilt bekommen hat. Gemeldet ist der Schuldner weiterhin unter der Adresse.
Bei der Bank habe ich bereits die Kraftloserklärung beantragt. Dies wurde jedoch abgelehnt, da man der Ansicht sei, eine erfolglose Vollstreckung sei mit dem Verlust der Sparurkunde nicht gleichzusetzen.
Ich habe bereits einen Haftbefehl gegen den Schuldner wegen Abgabe Vermögensauskunft, jedoch verspreche ich mir da auch nicht wirklich was von...

Habt Ihr noch eine Idee, wie ich an das Guthaben kommen könnte, ohne das Sparbuch oder eine eidesstattliche Versicherung bei der Bank vorlegen zu müssen?

Vielen Dank vorab!

LG kunat

P.S. Ich vollstrecke öffentlich-rechtlich falls das von Belangen sein sollte...
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