"Registerabfrage" nach VA
Verfasst: 12.01.2022, 13:30
Hallo ihr Lieben,
nach Elternzeit und grundsätzlich eher schwacher Kenntnis in der ZV mal eine vielleicht blöde Frage: wir haben einen Schuldner, der hat die VA abgegeben schon im Juli 2020. Natürlich nichts zu holen, ALG I bezieht er und ALG II ist beantragt. Jetzt meinte der Chef, ich solle mal bitte eine "Registerabfrage" beantragen, damit wir sehen, ob er alles angegeben hat.....?? Und was ist das genau? Bzw. was mache ich da? Meint er damit Drittausküfte? Und wenn ja, kann ich die noch anfordern, wenn die VA schon abgegeben wurde?
Oder wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Vielen lieben Dank euch allen.... mal wieder.
Beste Grüße
nach Elternzeit und grundsätzlich eher schwacher Kenntnis in der ZV mal eine vielleicht blöde Frage: wir haben einen Schuldner, der hat die VA abgegeben schon im Juli 2020. Natürlich nichts zu holen, ALG I bezieht er und ALG II ist beantragt. Jetzt meinte der Chef, ich solle mal bitte eine "Registerabfrage" beantragen, damit wir sehen, ob er alles angegeben hat.....?? Und was ist das genau? Bzw. was mache ich da? Meint er damit Drittausküfte? Und wenn ja, kann ich die noch anfordern, wenn die VA schon abgegeben wurde?
Oder wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Vielen lieben Dank euch allen.... mal wieder.
Beste Grüße