"Registerabfrage" nach VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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be-silly
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#1

12.01.2022, 13:30

Hallo ihr Lieben,

nach Elternzeit und grundsätzlich eher schwacher Kenntnis in der ZV mal eine vielleicht blöde Frage: wir haben einen Schuldner, der hat die VA abgegeben schon im Juli 2020. Natürlich nichts zu holen, ALG I bezieht er und ALG II ist beantragt. Jetzt meinte der Chef, ich solle mal bitte eine "Registerabfrage" beantragen, damit wir sehen, ob er alles angegeben hat.....?? Und was ist das genau? Bzw. was mache ich da? Meint er damit Drittausküfte? Und wenn ja, kann ich die noch anfordern, wenn die VA schon abgegeben wurde?

Oder wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

Vielen lieben Dank euch allen.... mal wieder.

Beste Grüße
Pitt
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#2

12.01.2022, 15:07

Ob er Drittauskünfte meint, müsstest Du im Zweifel mit dem Chef klären. Grundsätzlich kann man die Drittauskünfte auch einholen, wenn bereits eine Vermögensauskunft vorliegt und sich aus den dortigen Angaben ergibt, dass mit einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht zu rechnen ist. Zu klären wäre dann auch noch, ob alle Stellen (Bundeszentralamt für Steuern, Rentenversicherungsträger, Kraftfahrt-Bundesamt) Auskunft erteilen sollen oder nur einzelne. Ist halt auch immer eine Kosten-/Nutzen-Abwägung.
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