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Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 24.05.2022, 11:39
von ...
icerose hat geschrieben:
24.05.2022, 09:26
Da reicht doch ein: Bitte Titel nachsenden - oder nicht?
Sehe ich anders.
Wenn der Antragsteller nicht mitteilt, dass er den Titel gesondert übersendet oder auf Anforderung nachreicht weiß man bei Gericht oder der Gerichtsvollzieher nicht, ob die Rechtslage bekannt ist oder verkannt wurde.

Dann weise auch ich dann schon der Vorsicht halber inhaltlich begründet auf die zutreffende Rechtslage hin.
Es besteht ein Anspruch das Beanstandung inhaltlich begründet werden, sodass ich nur darauf verzichte wenn ich positiv feststellen kann, dass sie überflüssig ist.

Wenn man weiß wie läuft mag man doch den GV oder das Gericht davon in Kenntnis setzen, dass es so ist. Es gibt leider genug die das nicht wissen und eine Erklärung brauchen, dass §829a ZPO nur für Vollstreckungen aus einem VB gilt und ein Urteil nunmal kein VB ist.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 24.05.2022, 13:11
von icerose
... hat geschrieben:
24.05.2022, 11:39
icerose hat geschrieben:
24.05.2022, 09:26
Da reicht doch ein: Bitte Titel nachsenden - oder nicht?
Sehe ich anders.
Wenn der Antragsteller nicht mitteilt, dass er den Titel gesondert übersendet oder auf Anforderung nachreicht weiß man bei Gericht oder der Gerichtsvollzieher nicht, ob die Rechtslage bekannt ist oder verkannt wurde.

Dann weise auch ich dann schon der Vorsicht halber inhaltlich begründet auf die zutreffende Rechtslage hin.
Es besteht ein Anspruch das Beanstandung inhaltlich begründet werden, sodass ich nur darauf verzichte wenn ich positiv feststellen kann, dass sie überflüssig ist.

Wenn man weiß wie läuft mag man doch den GV oder das Gericht davon in Kenntnis setzen, dass es so ist. Es gibt leider genug die das nicht wissen und eine Erklärung brauchen, dass §829a ZPO nur für Vollstreckungen aus einem VB gilt und ein Urteil nunmal kein VB ist.
Guter Einwand. Da ist sogar was dran. Dann werd ich den Spruch mal mit aufnehmen, um solche (mich wirklich nervenden) Monierungen zu vermeiden.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 25.05.2022, 14:05
von Dany1981
Jetzt muss ich mal blöd fragen:

ZV mit VB weiter unter 5.000 Euro. Jetzt bekomme ich vom GV den Hinweis gem. § 754a Abs. 1 Nr. 4 ZPO...

Beim ZV-Antrag hab ich bereits den eingescannten VB mitgeschickt. Was will er denn noch von uns? :kopfkratz

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 25.05.2022, 14:41
von Crydea
Dany1981 hat geschrieben:
25.05.2022, 14:05
Jetzt muss ich mal blöd fragen:

ZV mit VB weiter unter 5.000 Euro. Jetzt bekomme ich vom GV den Hinweis gem. § 754a Abs. 1 Nr. 4 ZPO...

Beim ZV-Antrag hab ich bereits den eingescannten VB mitgeschickt. Was will er denn noch von uns? :kopfkratz
Hast Du in Deinem Auftrag den Satz drin, dass ihr versichert, dass euch der Titel im Original vorliegt und die Forderung noch in voller Höhe besteht?
Ich habe inzwischen so einen Satz eingefügt unter P8. Konkret habe ich da stehen: "Es wird versichert, dass eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vorliegt und die Forderung noch besteht."



Lg
Cry

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 25.05.2022, 14:59
von Dany1981
Ähm nee. Dachte es reicht, wenn ich den Titel einfach so beifüge. Aber dann klau ich mir den Satz einfach mal von dir.

Danke dir. :knutsch

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.05.2022, 10:18
von icerose
Ich muss auch mal was blödes fragen:
Habe auf eine Monierung des Gerichts (geht um einen Pfüb) brav geantwortet und angekündigt, diverse Anlagen beizufügen. Cheffe hat auch brav - fast - alles verschickt. Eine Anlage fehlt. Natürlich die wichtigste. Frage: Darf ich die nachsenden oder muss der Chef das tun?

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.05.2022, 15:25
von Anahid
Dany1981 hat geschrieben:
25.05.2022, 14:59
Ähm nee. Dachte es reicht, wenn ich den Titel einfach so beifüge. Aber dann klau ich mir den Satz einfach mal von dir.

Danke dir. :knutsch
Den Satz macht RA-Micro Dir automatisch rein, wenn Du den Haken setzt. ;)

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.05.2022, 15:26
von Anahid
icerose hat geschrieben:
30.05.2022, 10:18
Ich muss auch mal was blödes fragen:
Habe auf eine Monierung des Gerichts (geht um einen Pfüb) brav geantwortet und angekündigt, diverse Anlagen beizufügen. Cheffe hat auch brav - fast - alles verschickt. Eine Anlage fehlt. Natürlich die wichtigste. Frage: Darf ich die nachsenden oder muss der Chef das tun?
Anlage muss doch nicht signiert werden. Also kannst auch Du die senden. Für ZV gilt ja kein Anwaltszwang. ;)

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.05.2022, 15:41
von Dany1981
Anahid hat geschrieben:
30.05.2022, 15:25
Dany1981 hat geschrieben:
25.05.2022, 14:59
Ähm nee. Dachte es reicht, wenn ich den Titel einfach so beifüge. Aber dann klau ich mir den Satz einfach mal von dir.

Danke dir. :knutsch
Den Satz macht RA-Micro Dir automatisch rein, wenn Du den Haken setzt. ;)
Wir hatten schon etwas länger keine Patches mehr installiert. :pfeif
Habe ich heute aber nachgeholt. :mrgreen:

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 31.05.2022, 14:28
von conocimiento
Auch wenn RA-Mirco Updates das Programm manchmal verschlimmbessern würde ich versuchen die Updates immer früh zu machen.