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Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 06.05.2022, 10:53
von MelanieHRA
paralegal6 hat geschrieben:
04.05.2022, 12:43
Ob du die Anlagen kopierst oder scannst macht doch zeitlich nicht so viel Unterschied?
Ich habe die Anlagen nie kopiert. Immer alle im Original beigefügt.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 06.05.2022, 11:04
von skugga
MelanieHRA hat geschrieben:
06.05.2022, 10:53
paralegal6 hat geschrieben:
04.05.2022, 12:43
Ob du die Anlagen kopierst oder scannst macht doch zeitlich nicht so viel Unterschied?
Ich habe die Anlagen nie kopiert. Immer alle im Original beigefügt.
Und keine Kopien für die Akte gefertigt?! :schock

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 06.05.2022, 11:20
von Crydea
Um mal kurz auf meinen verschwundenen Titel zurück zu kommen... Er ist dann, nachdem die Zweitausfertigung beantragt und die Gerichtskosten schon bezahlt waren, wundersamerweise bei Gericht aufgetaucht, ohne Eingangsstempel auf dem Titel oder Begleitschreiben.... :roll:
Hat derzeit noch jemand das Gefühl, dass überall nur noch Fehler gemacht werden? Ich hätte zig Beispiele, was für ein Sch*** bei uns eingeht, und wir dann Mehrarbeit haben um die von anderer Stelle verbockten Sachen auszubügeln....

Lg
Cry

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 06.05.2022, 11:35
von Soenny
Uns nervt im Moment einfach nur, daß die Gerichte die EB ständig noch mal anfordern, obwohl wir die per beA zurücksenden.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 13.05.2022, 11:07
von paralegal6
:patsch Blöde Frage: bei PfÜB und ZV Anträgen per beA will unser AG alles in mehrfacher Ausfertigung, schickt ihr die gleiche Datei dann einfach nehrfach? Der bei der Geschäftsstelle bräuchte die Datei doch einfach nur öfter ausdrucken, das passiert aber nicht :-?

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 13.05.2022, 11:22
von Coco Lores
paralegal6 hat geschrieben:
13.05.2022, 11:07
:patsch Blöde Frage: bei PfÜB und ZV Anträgen per beA will unser AG alles in mehrfacher Ausfertigung, schickt ihr die gleiche Datei dann einfach nehrfach? Der bei der Geschäftsstelle bräuchte die Datei doch einfach nur öfter ausdrucken, das passiert aber nicht :-?
Versteh auch nicht wo das Problem ist, die Datei einfach in der benötigten Anzahl auszudrucken :kopfkratz Hast du denn mal dort angerufen und gefragt, wo das Problem ist?

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 13.05.2022, 11:26
von Soenny
Ich hab irgendwo gelesen, daß die einmalige ÜBersendung vollkommen ausreicht und es die Aufgabe der Gerichte ist, die nötigen Abschriften zu erstellen.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 13.05.2022, 11:29
von Coco Lores
Soenny hat geschrieben:
13.05.2022, 11:26
Ich hab irgendwo gelesen, daß die einmalige ÜBersendung vollkommen ausreicht und es die Aufgabe der Gerichte ist, die nötigen Abschriften zu erstellen.
Anders macht es auch keinen Sinn, wenn die Pflicht zur Übersendung per beA besteht. Dann fallen die Kosten für den Druck nun mal bei Gericht an, ob die jetzt die gleiche Datei 10 x ausdrucken oder die Datei 10x geschickt bekommen und ausdrucken.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 24.05.2022, 09:26
von icerose
Ich weiß nicht, ob die Fehlerquote bei den Gerichten gestiegen ist.
Mich nerven nur diese vollkommen bescheuerten Monierungen ab.
Hier ein Beispiel:
"Bitte legen Sie den Titel im Original vor. Ihrem Auftrag vom ... war lediglich eine Kopie beigefügt."

Manche Gerichtsvollzieher zitieren die halbe ZPO bei der Titelanforderung. Das nervt. Die sollten wissen, dass das mit dem Titel wohl erstmal nicht anders geht. Da reicht doch ein: Bitte Titel nachsenden - oder nicht?

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 24.05.2022, 09:53
von Pitt
@icerose - Das kann ich nur bestätigen, bei einigen Gerichten läuft es deutlich schlechter als vor der beA-Umstellung. Ich habe jetzt mal bei einem PfÜB-Antrag keine Titelkopie beigefügt, sondern in einer gesonderten Nachricht geschrieben, dass der Originaltitel nach Bekanntgabe des dortigen Az. nachgereicht wird und dann auch die GK bezahlt werden. Mal schauen, wie es läuft. Ich verzweifle hier zunehmend bei einigen Gerichten, wo die interne Verteilung Tage dauert. Hatte letzte Woche einen Fall, wo Unterlagen zum Insolvenzantrag beim Handelsregister (!) gelandet sind, das sich dann hier meldete. Auf die Bitte, die Unterlagen per E-Mail an die Insolvenzabteilung zu schicken, hieß es nur, das ginge nicht. Man wolle dort mal anrufen.