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Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 09.03.2022, 09:05
von Anahid
Ja, das ist wirklich so. § 829 a ZPO

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 09.03.2022, 10:28
von icerose
Lieben Dank an Soenny und Ana. Und entschuldigt bitte, dass meine Frage gleich eine Diskussion ausgelöst hat.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 09.03.2022, 10:32
von icerose
Flora hat geschrieben:
08.03.2022, 20:25
"gesetzlichen Regelungen bekannt sein (sollte), daß der Titel gleichzeitig mit dem elektronischen Auftrag im Original einzureichen ist."
Ist toll, diese Regelung. :lol:
Ich reiche die Aufträge allesamt brav elektronisch ein - und sende den (oder die) Titel generell erst nach Aufforderung hinterher - dann hab ich ein Aktenzeichen und bin einigermaßen sicher, dass der Titel nicht "verschwindet", sondern sofort zugeordnet werden kann. ;)

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 29.03.2022, 14:10
von Crydea
Mal ne Frage am Rande... schickt ihr die Titel, nach Bekanntgabe des Aktenzeichens, per Einschreiben hinterher, oder per normaler Post?

Lg Cry

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 29.03.2022, 15:56
von Anahid
Ich verschick Titel per normaler Post. Mal immer schön die Kirche im Dorf lassen. ;-)

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 29.03.2022, 16:14
von Crydea
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 29.03.2022, 16:51
von Anahid
Ach herrje :-( Da guck mal....ich warte noch nicht einmal auf irgendwelche Aktenzeichen und meine Titel sind noch alle angekommen. :krank

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 29.03.2022, 17:10
von skugga
Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 16:14
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
Naja, wenn der bei Gericht verschwindet, nützt Euch aber auch das schönste Einschreiben nix...

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.03.2022, 09:26
von icerose
Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 14:10
...schickt ihr die Titel, nach Bekanntgabe des Aktenzeichens, per Einschreiben hinterher, oder per normaler Post?

Lg Cry
Ich warte auf die Anforderung (damit ich das Aktenzeichen habe) und versende dann den Titel mit normaler Post. Bisher klappt das gut.

Re: ZV-Aufträge und beA

Verfasst: 30.03.2022, 09:27
von icerose
skugga hat geschrieben:
29.03.2022, 17:10
Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 16:14
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
Naja, wenn der bei Gericht verschwindet, nützt Euch aber auch das schönste Einschreiben nix...
Vielleicht doch. Dann muss eine zweite vollstreckbare Ausfertigung her - allerdings ohne Kosten für den Gläubiger. Sollte man direkt mal versuchen. ;)