ZV-Aufträge und beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#91

24.03.2023, 12:31

ja stimmt, müssen erst ab Dezember, aber die VO ist schon in Kraft und die Formulare sollten nach Möglichkeit genutzt werden. Warum die Anbieter so lange brauchen um ein doofes Formular zu ändern ist mir schleierhaft
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scully
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#92

24.03.2023, 13:14

Na hoffentlich bekommt es RAM bis dahin hin…
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SteffiK.
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#93

24.03.2023, 21:09

RAM soll angeblich Mitte des Jahres soweit sein ...
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
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icerose
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#94

27.03.2023, 11:55

Ich hab schon mal das neue Pfüb-Formular (finde es doof) benutzt - und wurde direkt vom Gericht ignoriert (heißt, die haben alle Post an die Gläubigerin direkt gesendet statt an uns ). Und ja, ich hatte uns als Verfahrensbevollmächtigte angegeben.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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scully
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#95

27.03.2023, 17:52

Dann kennen die beim Gericht die neuen Formulare anscheinend auch noch nicht…?
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icerose
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#96

28.03.2023, 08:59

scully hat geschrieben:
27.03.2023, 17:52
Dann kennen die beim Gericht die neuen Formulare anscheinend auch noch nicht…?
Daran kann es gelegen haben. :lolaway
Ich hab das Gericht aber auch telefonisch und schriftlich darauf hingewiesen. :roll:

Advoware hat die neuen Formulare auch noch nicht drauf. :pfeif
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#97

15.05.2023, 11:39

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen ZV-Auftrag am 17.3. ans AG geschickt. Da es im beA keine Gerichtsvollzieherverteilerstelle zur Auswahl gibt, läuft alles über das Hauptpostfach dort. Vollstreckt wird aus einem VB über 5.000 €. Dank des neuen Formulars kann man ja nun ankreuzen, dass man den Original-Titel nach Mitteilung des Aktenzeichens versendet. Das habe ich auch angekreuzt und fröhlich gewartet und gewartet und gewartet....

Letzte Woche habe ich dann mal versucht beim zuständigen Gerichtsvollzieher anzurufen, den ich natürlich nicht erreicht habe. Parallel habe ich beim AG angerufen und dort gab man mir den Tipp, dass ich per Fax eine Sachstandsanfrage an den GV stellen soll, die dann in sein Fach dort gelegt würde. Gesagt - getan!

Heute bekomme ich die Antwort vom GV, dass ihm kein ZV-Auftrag vorliegt! :O

Ich also direkt wieder beim AG angerufen. Dort sagte man mir, dass der Auftrag eingegangen ist, aber man nicht sehen könnte, wo der jetzt bei denen rumschwirrt. Es könne sein, dass der direkt in der ZV-Stelle ist und nicht zur GV-Verteilerstelle ging, obwohl ich das extra beim Versand in die Bemerkung zum Aktenzeichen reingeschrieben habe. Auf meine Frage, was ich denn jetzt machen soll vor allem weil die Mandanten mir auf`s Dach steigen, sagte er nur ich solle den Antrag einfach nochmal schicken.

Das kann ich natürlich machen, muss ich wahrscheinlich auch, weil ja sonst nix passiert, aber jetzt sind 2 Monate ins Land gezogen ohne Ergebnis. Ist das normal? Kann ich da was machen?

Mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob ich den Antrag mit Datum 17.3. einfach genau so nochmal einreiche, oder mit aktuellem Datum, schon allein wegen der Zinsberechnung.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Anahid
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#98

15.05.2023, 11:51

Ist nicht normal, aber Fehler können passieren und ich denke nicht, dass Du da irgendetwas "machen" kannst. Ich würde den Antrag mit Datum 17.03.2023 noch einmal versenden. Ich warte übrigens auch nie ab. Ich schicke, wenn der Titel im Original vorgelegt werden muss, den Vollstreckungsauftrag ausgedruckt mit Titel noch einmal und schreibe oben groß "vorab per beA" drauf und markier das gelb.
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#99

15.05.2023, 12:11

Danke Anahid. Ich denke ich werde den Titel jetzt auch direkt mit dem ausgedruckten ZV-Auftrag hinterherschicken, dann ist er wenigstens dort angekommen und wird hoffentlich nicht nochmal im Haus fehlgeleitet.
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#100

15.05.2023, 12:15

Blöde Frage: Muss ich die Nachricht komplett neu erstellen? Oder gibt es für Cheffe die Möglichkeit die bereits versandte Nachricht mit allen Anlagen nochmal aus dem "Gesendet-Ordner" zu versenden (evtl. durch weiterleiten)?
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