ZV-Aufträge und beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#51

30.03.2022, 10:16

icerose hat geschrieben:
30.03.2022, 09:27
skugga hat geschrieben:
29.03.2022, 17:10
Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 16:14
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
Naja, wenn der bei Gericht verschwindet, nützt Euch aber auch das schönste Einschreiben nix...
Vielleicht doch. Dann muss eine zweite vollstreckbare Ausfertigung her - allerdings ohne Kosten für den Gläubiger. Sollte man direkt mal versuchen. ;)
Ja...mein Gedanke ging ja dahin, wenn ich es per Einschreiben sende und quasi nachweisen kann, dass ein Zugang bei Gericht erfolgt ist, die den Titel aber verbummelt haben, dass man dann die Kosten für die Zweitausfertigung wegargumentieren kann...

Naja, dieser Fall ist eh gelaufen. War ja kein Einschreiben :-?

Die nächsten Titel gehen wohl dann eher mal mit Einschreiben raus jetzt :roll:
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Crydea
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#52

30.03.2022, 11:01

Am besten waren ja die Telefonate mit der Geschäftsstelle. Die Dame äußerte sich so, dass sie wohl auch eher davon ausgeht, dass der Titel irgendwo im Gericht rumdümpelt und nicht richtig zugeordnet worden ist. :roll:
Man sollte beim nächsten Mal doch noch den Zusatz "Vollstreckungsgericht" in die Adresse mitaufnehmen.... Ich hatte ein Aktnezeichen... ähm Hallo? :augenreib

Ich mag jetzt schon nicht mehr vollstrecken :sad:
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icerose
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#53

30.03.2022, 11:22

Das war auch mein Gedanke, Cry. :lol:

Aber gut ist, dass man wegen einem Einschreiben jetzt nicht mehr zwingend zur Post rammeln muss - man kann die Aufkleber inzwischen wie Briefmarken kaufen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#54

30.03.2022, 11:23

Nicht entmutigen lassen. :knutsch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#55

04.04.2022, 20:46

Hallo Ihr Lieben,
da ich die Kanzlei gewechselt habe und nun vorrangig ZV´s mache, stehe ich nun auf dem Schlauch :(
Kann ich das VZV per beA einreichen? Falls ja, gibt es hierfür inzwischen ein Formular?
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icerose
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#56

05.04.2022, 09:29

tinanchen88 hat geschrieben:
04.04.2022, 20:46
Kann ich das VZV per beA einreichen?
Nicht kann - muss.
tinanchen88 hat geschrieben:
04.04.2022, 20:46
Falls ja, gibt es hierfür inzwischen ein Formular?
Es gibt kein Formular. Du erstellst es wie gehabt und versendest es als Schriftsatz.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#57

29.04.2022, 11:01

So, ich habe jetzt auch noch ein Fragen: :)


- Ich habe meist ältere Vollstreckungssachen mit sehr vielen Unterlagen. Macht ihr das dann so, dass ihr den Auftrag per beA übermittelt und dann nach Aufforderung die Vollstreckungsunterlagen samt Titel hinterherschickt, oder?
Wenn ich das alles jedes Mal einscannen muss, dann brauche ich für einen Auftrag ja eine halbe Ewigkeit, wenn die Unterlagen 10 cm hoch sind :patsch


- Müssen nun die Aufträge vom RA unterschrieben und dann eingescannt weggeschickt werden oder reicht es, wenn ich den Auftrag nicht unterschrieben von meinem Chef per beA (ohne Signatur) wegschicken lasse?


- Der Hinweis (gem. § 754a Abs. 1 Nr. 4 ZPO), dass der VB vorliegt, gilt ja nur für Vollstreckungsbescheide. Welchen Hinweis macht ihr dann bei anderen Titeln?


Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten.

Melanie
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#58

30.04.2022, 18:23

1. Du musst entweder alle Belege einscannen oder Du beantragst über die bislang entstandenen ZV-Kosten einen KFB und hast dann nur einen Beleg.
2. Der Auftrag wird entweder mit einer einfachen Unterschrift versehen, also handschriftlich oder "gez. Mustermann" oder der Anwalt unterschreibt per beA-Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur. Wenn die handschriftliche Signatur gescannt wird, also keine qualifizierte elektronische Signatur erfolgt, sollte der Name lesbar sein oder mit einem Namenszusatz versehen werden. Der RA muss den Antrag dann mit seiner beA-Karte selbst verschicken, wenn er qualifiziert elektronisch signiert hat, kann der Versand auch vom Mitarbeiter vorgenommen werden
3. Den VB brauchst Du ja nur nicht beifügen, wenn die Forderung max. 5.000 € beträgt. Alle anderen Vollstreckungstitel müssen weiterhin im Original vorgelegt werden. Man scannt also dann den Titel zunächst ein, fügt ihn dem elektronischen Antrag bei und reicht den Original-Titel nach Bekanntgabe des Az. im Original nach. Das ZV-Verfahren ist also dort nicht 100% elektronisch.
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paralegal6
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#59

04.05.2022, 12:43

Ob du die Anlagen kopierst oder scannst macht doch zeitlich nicht so viel Unterschied?
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paralegal6
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#60

05.05.2022, 12:21

Ich habe mal eine doofe Frage und weiss nicht ob sie nun ins RAM Forum gehört oder hier passt.
Unten bei Unterschrift lässt mich RAM nicht rein um "Chef" zu schreiben, wie mache ich das? Habe eine Monierung, dass er nicht § 130a Abs. 3 u. 4 ZPO entspricht, also der Namenszug fehlt. Man kommt aber nur ins Datumsfeld
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