Ja...mein Gedanke ging ja dahin, wenn ich es per Einschreiben sende und quasi nachweisen kann, dass ein Zugang bei Gericht erfolgt ist, die den Titel aber verbummelt haben, dass man dann die Kosten für die Zweitausfertigung wegargumentieren kann...icerose hat geschrieben: ↑30.03.2022, 09:27Vielleicht doch. Dann muss eine zweite vollstreckbare Ausfertigung her - allerdings ohne Kosten für den Gläubiger. Sollte man direkt mal versuchen.
Naja, dieser Fall ist eh gelaufen. War ja kein Einschreiben
Die nächsten Titel gehen wohl dann eher mal mit Einschreiben raus jetzt