ZV-Aufträge und beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#41

09.03.2022, 09:05

Ja, das ist wirklich so. § 829 a ZPO
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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icerose
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#42

09.03.2022, 10:28

Lieben Dank an Soenny und Ana. Und entschuldigt bitte, dass meine Frage gleich eine Diskussion ausgelöst hat.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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icerose
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#43

09.03.2022, 10:32

Flora hat geschrieben:
08.03.2022, 20:25
"gesetzlichen Regelungen bekannt sein (sollte), daß der Titel gleichzeitig mit dem elektronischen Auftrag im Original einzureichen ist."
Ist toll, diese Regelung. :lol:
Ich reiche die Aufträge allesamt brav elektronisch ein - und sende den (oder die) Titel generell erst nach Aufforderung hinterher - dann hab ich ein Aktenzeichen und bin einigermaßen sicher, dass der Titel nicht "verschwindet", sondern sofort zugeordnet werden kann. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#44

29.03.2022, 14:10

Mal ne Frage am Rande... schickt ihr die Titel, nach Bekanntgabe des Aktenzeichens, per Einschreiben hinterher, oder per normaler Post?

Lg Cry
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#45

29.03.2022, 15:56

Ich verschick Titel per normaler Post. Mal immer schön die Kirche im Dorf lassen. ;-)
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#46

29.03.2022, 16:14

Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
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Anahid
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#47

29.03.2022, 16:51

Ach herrje :-( Da guck mal....ich warte noch nicht einmal auf irgendwelche Aktenzeichen und meine Titel sind noch alle angekommen. :krank
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#48

29.03.2022, 17:10

Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 16:14
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
Naja, wenn der bei Gericht verschwindet, nützt Euch aber auch das schönste Einschreiben nix...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#49

30.03.2022, 09:26

Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 14:10
...schickt ihr die Titel, nach Bekanntgabe des Aktenzeichens, per Einschreiben hinterher, oder per normaler Post?

Lg Cry
Ich warte auf die Anforderung (damit ich das Aktenzeichen habe) und versende dann den Titel mit normaler Post. Bisher klappt das gut.
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#50

30.03.2022, 09:27

skugga hat geschrieben:
29.03.2022, 17:10
Crydea hat geschrieben:
29.03.2022, 16:14
Ja... dachten wir auch... man hat ja vorher auch nicht jede ZV per Einschreiben verschickt... naja... bei uns ist der erste Titel jetzt weg :roll:
Naja, wenn der bei Gericht verschwindet, nützt Euch aber auch das schönste Einschreiben nix...
Vielleicht doch. Dann muss eine zweite vollstreckbare Ausfertigung her - allerdings ohne Kosten für den Gläubiger. Sollte man direkt mal versuchen. ;)
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