ZV-Aufträge und beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
sunshine68
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#21

22.02.2022, 15:17

Hallo,

jetzt muss ich auch mal eine blöde Frage stellen. Ich verstehe dies so, dass der elektronische Versand nur mit VB geht, aber was ist mit anderen Titeln? Ich habe zum Beispiel einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit Kosten und allem habe ich eine Gesamtforderung von 2.600,00 €, also theoretisch könnte ich den Antrag ja über beA schicken, aber es ist halt kein VB! Gilt dann jetzt doch die normale Papierform?? :sad:
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Dany1981
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#22

22.02.2022, 15:23

Die Titel werden dann gesondert angefordert. Einfach den eingescannten Titel mitschicken und auf die Aufforderung warten. Ich hatte letztens einen Fall, da hat der GV Urteil und KFB nachgefordert.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Anahid
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#23

22.02.2022, 16:45

sunshine68 hat geschrieben:
22.02.2022, 15:17
Hallo,

jetzt muss ich auch mal eine blöde Frage stellen. Ich verstehe dies so, dass der elektronische Versand nur mit VB geht, aber was ist mit anderen Titeln? Ich habe zum Beispiel einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit Kosten und allem habe ich eine Gesamtforderung von 2.600,00 €, also theoretisch könnte ich den Antrag ja über beA schicken, aber es ist halt kein VB! Gilt dann jetzt doch die normale Papierform?? :sad:
Du musst ALLES elektronisch einreichen und wie bereits zuvor schon erklärt dann den Titel im Original nachreichen. Das einzige, wo Du den Titel nicht nachreichen musst, ist, wenn der Titel ein VB bis 5.000,00 € ist. Ich machs mittlerweile so: Ich schick den Auftrag per beA und dann den ausgedruckten Auftrag, auf dem ich oben gut leserlich den Vermerk anbringe "vorab per beA" nebst Titel und Vollstreckungsunterlagen zusätzlich per Post.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sunshine68
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#24

23.02.2022, 09:53

Danke, ist der erste, den ich in dieser Form mache. Ich werde jetzt über beA alles so rausschicken und sehen was passiert.... :wink2
schmackebatz
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#25

01.03.2022, 14:11

Anahid hat geschrieben:
22.02.2022, 16:45
sunshine68 hat geschrieben:
22.02.2022, 15:17
Hallo,

jetzt muss ich auch mal eine blöde Frage stellen. Ich verstehe dies so, dass der elektronische Versand nur mit VB geht, aber was ist mit anderen Titeln? Ich habe zum Beispiel einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit Kosten und allem habe ich eine Gesamtforderung von 2.600,00 €, also theoretisch könnte ich den Antrag ja über beA schicken, aber es ist halt kein VB! Gilt dann jetzt doch die normale Papierform?? :sad:
Du musst ALLES elektronisch einreichen und wie bereits zuvor schon erklärt dann den Titel im Original nachreichen. Das einzige, wo Du den Titel nicht nachreichen musst, ist, wenn der Titel ein VB bis 5.000,00 € ist. Ich machs mittlerweile so: Ich schick den Auftrag per beA und dann den ausgedruckten Auftrag, auf dem ich oben gut leserlich den Vermerk anbringe "vorab per beA" nebst Titel und Vollstreckungsunterlagen zusätzlich per Post.

Oh, danke. Das hat mir jetzt geholfen. Ich muss demnächst Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragen, dann weiß ich wie es geht. Hab aber noch eine andere blöde Frage wegen Kosten. Habe VZV an 4 verschiedene Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber, Versicherung und Finanzamt) rausgegeben. Da müsste doch für jedes VZV eine ZV-Gebühr entstehen, oder?
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Anahid
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#26

01.03.2022, 14:55

Ja, 4 x Nr. 3309 für die VZV's, die aber dann durch die Gebühren des PfÜB wegfallen, da VZV und PfÜB eine Einheit sind.
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#27

01.03.2022, 18:20

Danke für die Antwort, wusste ich eigentlich, aber eine Bestätigung ist gut. Ich überlege, 4 Pfübs zu beantragen, da bei den Drittschuldnern ja so unterschiedliche Forderungen geltend gemacht werden. Darf ich das? Der Mandant ist sooooo nervig und ätzend, dass ich finde, dass wir das so machen sollen, muss ich aber mit meinem Chef besprechen.
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Anahid
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#28

02.03.2022, 09:46

Du kannst 4 Pfüb oder 1 Pfüb mit 4 DS und 4 verschiedenen Ansprüchen machen. Meiner Meinung nach ist das egal (bis auf die weiteren Gerichtskosten, die nicht anfallen, wenn Du nur einen PfÜB beantragst). Auch wenn Du nur einen PfÜB machst mit 4 verschiedenen Ansprüchen gegen 4 DS, dann fällt 4 x die Nr. 3309 an.
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#29

02.03.2022, 10:21

Oh, wunderbar, dann mache ich einen Pfüb, wenn unser Mandant - endlich - die benötigte Sicherheitsleistung hinterlegt hat. Vielen Dank für die immer prompten und wunderbaren Antworten
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icerose
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#30

03.03.2022, 09:38

Anahid hat geschrieben:
02.03.2022, 09:46
Auch wenn Du nur einen PfÜB machst mit 4 verschiedenen Ansprüchen gegen 4 DS, dann fällt 4 x die Nr. 3309 an.
Echt? Entschuldige bitte die vielleicht doofe Frage, aber wo kann ich das bitte nachlesen? :oops:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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