Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1
04.01.2022, 14:37
Wir haben einen PfÜb gegen den Arbeitgeber eines Schuldners als Drittschuldner laufen. Nun bekam ich heute folgendes Schreiben:
"Ich teile Ihnen mit, dass Herr Schuldner zum Ende des Monats November aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, das er seit dem 21. Dezember wieder in das Unternehmen eingetreten ist."
Was soll das? Nach § 833 Abs. 2 ZPO dürfte die Pfändung doch einfach fortbestehen. Soll ich das Unternehmen nochmal darüber informieren? Oder einfach abheften?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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mrsgoalkeeper
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#2
04.01.2022, 14:46
Pfändung besteht fort. Ich meine, 6 Monate. Ich würde dem DS das vorsorglich schreiben.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#3
04.01.2022, 14:46
Vielleicht nur eine Erklärung/ein Hinweis, dass der für Dezember abgeführte Betrag geringer ausfallen wird als in den vorherigen Monaten (und sich ggf. auch in den Folgemonaten aufgrund einer Veränderung des Gehalts verändern wird)?
Aber ein Schreiben an den DS kann nicht schaden. Ggf. mit Bitte um Mitteilung, ob sich an der Höhe der Bezüge und somit des pfändbaren Einkommens etwas verändert hat?
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WörkWörk
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#4
05.01.2022, 09:42
Danke. So mache ich es.