Pfändung Vergütung Künstler / Sänger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RenoFrieda
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#1

04.01.2022, 11:05

Hallo in die Runde,

mein Schuldner ist Tenor und ich weiß dass er in den nächsten Monaten
Auftritte in der Staatsoper absolvieren wird. Nun möchte ich seine Einkünfte
aus diesen Auftritten pfänden.

Leider weiß ich nicht, welche Art Vertrag der Schuldner hat. Erfasse ich seine
Einkünfte über eine normale Pfändung von Arbeitseinkommen? Muss ich etwas
dabei beachten, da ja die Vergütung m.E. keiner Beschränkung wie Arbeitseinkommen
unterliegt?

Herzlichen Dank!

Frieda :thx
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Tigerle
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#2

05.01.2022, 08:25

Oft sind Sänger aber auch fest bei der Staatsoper oder auch Theater angestellt. Woher hast Du Deine Informationen, dass er dort auftritt? kannst Du da vielleicht noch weitere Informationen rausziehen?
RenoFrieda
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#3

05.01.2022, 12:05

Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Info kommt vom GV, der diese von den Hauptmietern der Wohnung erhalten hat. Schuldner soll als Sänger ständig unterwegs sein und in den kommenden Monaten eben in der Staatsoper auftreten. Bin daher etwas ratlos hinsichtlich der Definition des zu pfändenden Anspruchs
samsara
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#4

05.01.2022, 13:18

Schau mal, ob Dir das weiterhilft => viewtopic.php?t=78193.

Wichtig wäre aber zu wissen, ob Dein Schuldner bei der Staatsoper angestellt ist, oder als freischaffender Künstler tätig. Ist er bei der Staatsoper angestellt, wäre Drittschuldner ja diese. Ist er dort nicht angestellt, könnte es auch sein, dass die Gage an sein Management geht.
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