Beschränkter Vollstreckungsauftrag § 885 I ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

04.01.2022, 11:02

Wir haben einen Beschluss in einer Ehesache (Zuweisung Ehewohnung) aus dem jetzt vollstreckt werden soll, weil der Partner nicht auszieht. Ich habe jetzt schon im Forum gelesen, dass man das unter Modul O - weiterer Auftrag - einträgt. Die Formulierung habe ich aus dem Beschluss genommen. Das es sich um eine Familiensache handelte betrug der GW 3.000,00 €.

Frage 1.
Wenn ich jetzt den Räumungsauftrag stelle, kann ich dann als GW für die Räumung dennoch die 12-monatige Kaltmiete nehmen?

Frage 2.
Wir haben einen Beschluss vom AG, wo der Antragsgegner zum Zeitpunkt "x" die Wohnung räumen sollte. Dagegen ist er in Beschwerde gegangen und wir haben dann einen Beschluss vom Kammergericht erhalten, wo der Schuldner nun zum Zeitpunkt "y" die Wohnung räumen soll. Ich müss je von beiden Beschlüssen zunächst die vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Da der Auftrag ja nunmehr über das beA erteilt werden muss, scanne ich Titel einfach ein?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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icerose
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#2

04.01.2022, 11:10

Antwort 1: ja, 12 x NKM ist dein Wert für die Kosten.

Antwort 2: ja, scanne die Titel. Allerdings wird der GV die trotzdem im Original nachfordern.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Muschel
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#3

04.01.2022, 12:06

Vielen Dank für die Antwort :-)
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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