Nachbesserung/Ergänzung der VA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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salia81
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#1

28.12.2021, 16:27

Hallo,

ich möchte gerne eine Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft erreichen und habe das zuvor noch nie gemacht:

In einer Zwangsvollstreckungssache hatte der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, in welcher er angab, keinerlei Einnahmen zu haben. Seinen Lebensunterhalt würde er dadurch bestreiten, dass er bei und von seiner geschiedenen Ehefrau lebe.

Ich beantragte, diese Vermögensauskunft nachzubessern und übermittelte nachfolgenden Fragenkatalog, die der Schuldner beantworten sollte:

- Aus welchem Grund wurden keine Sozialleistungen (ALG, ALG II, Sozialhilfe etc.) beantragt?
- In welcher Höhe erhält der Schuldner Zuwendungen seiner geschiedenen Ehefrau?
- Erbringt der Schuldner gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau Dienstleistungen jeglicher Art? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

Der Gerichtsvollzieher reichte die Unterlagen zurück mit dem Hinweis, der Schuldner habe ja die Angabe gemacht, keinerlei Einkommen zu haben sowie von und bei seiner Ehefrau zu leben. Ein Nachbesserungsgrund sei nicht ersichtlich.

Gibt es noch irgendwie die Möglichkeit (außer durch Einholung von Drittauskünften), die gewünschte Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft zu erreichen? Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall?

LG
Salia
Geiselmann
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#2

28.12.2021, 18:38

ZPO § 807; GVGA § 185o
Wird der Schuldner nach seinen im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben von Familienangehörigen oder Lebensgefährten unterhalten, hat er hierzu umfassende Auskünfte über Art und Umfang der Leistungen sowie über mögliche Gegenleistungen zu geben.
- LG Koblenz, Beschl. v. 3.2.2006, 2 T 818/05, DGVZ 2006, 59 -

ZPO §§ 807, 900 (Offenbarungversicherung / Ergänzung / Nachbesserung / Unterstützung durch Familienmitglieder)
Gibt der Schuldner an, er werde von Familienmitgliedern unterstützt, so ist er verpflichtet, im Rahmen einer Nachbesserung / Ergänzung der Offenbarungsversicherung den Verwandtschaftsgrad und den Namen derjenigen anzugeben, die ihn unterstützen. Ferner hat er Angaben über die Höhe der monatlichen Unterstützung zu machen.
- LG Berlin, Beschl. v. 15.2.1999, 81 T 1175/98, JurBüro 2000, 45 -

S. Geiselmann
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salia81
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#3

29.12.2021, 08:42

Super, vielen Dank!
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