Bisher habe ich in meinen Anträgen auf Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes immer den Zusatz mit drin, dass der Drittschuldner gebeten wird die Drittschuldnererklärung abzugeben, d.h. es ist keine Aufforderung sondern nur eine Bitte. Mir ist bekannt, dass der Drittschuldner nicht verpflichtet ist und wenn er es nicht abgibt aufgrudn des vorläufigen Zahlungsverbotes passiert auch nichts weiter.
Jetzt hat mir zum ersten Mal ein Gerichtsvollzieher die Zustellung eines entsprechenden Zahlungsverbotes mit Kostenberechnung abgelehnt. Könnte ich gegen die Kosten vorgehen bzw. hätte ich darauf bestehen können, dass der Antrag nachgebessert/geändert wird?
Gerichtsvollzieher verweigert Zustellung Zahlungsverbot wegen Bitte um Abgabe Drittschuldnerauskunft
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Das AG Heilbronn hat derartige Ablehnungen schon bestätigt (z.B. Beschluss vom 14.04.2021, 1 M 1317/21).
Je nach Rechtsauffassung dürfte es auch auf die konkrete Formulierung der Bitte ankommen.
Je nach Rechtsauffassung dürfte es auch auf die konkrete Formulierung der Bitte ankommen.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Formulierung lautete wie folgt:
Der Drittschuldner wird im Interesse einer raschen und vereinfachten Abwicklung gebeten, binnen zwei Wochen hierher zu erklären,
1. ob er die gepfändete Forderung anerkennt und zur Leistung bereit ist,
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung stellen,
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.
Der Drittschuldner wird im Interesse einer raschen und vereinfachten Abwicklung gebeten, binnen zwei Wochen hierher zu erklären,
1. ob er die gepfändete Forderung anerkennt und zur Leistung bereit ist,
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung stellen,
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist.