GVZ verweigert Taschenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

22.12.2021, 09:34

Ich habe einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt, bei einem Frauenarzt in dessen Praxis die Tasche/Kasse zu pfänden. Meine Überlegung war, dass Patientinnen im Rahmen ihrer Vorsorgeuntersuchung ja Geld bezahlen müssen.

Der Gerichtsvollzieher verweigert aber dies immer wieder mit der Begründung, dass der Schuldner dies verweigert hat und verweist mich darauf, dass zur zwangsweisen WOHNUNGSdurchsuchung ein Durchsuchungsbefehl nötig ist.

Mal angenommen, das Haus mit der Praxis gehört dem Frauenarzt - darf er dann für seine Praxisräume der Durchsuchung auch widersprechen? Ich habe noch nie gehört, dass ich für eine Kassen- bzw. Taschenpfändung einen Durchsuchungsbeschluss brauche, ich habe schon drei Mal erfolgreich in anderen Akten eine Kassenpfändung gemacht und habe diesen dafür nie gebraucht und ich kann dazu auch nichts finden. :huepf
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