Taschengeldpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ralle
Foren-Praktikant(in)
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#1

20.12.2021, 11:49

Hallo zusammen,

wir haben eine Taschengeldpfändung ausgebracht. Der Pfändung wurde entsprochen. Was uns jetzt allerdings ein wenig merkwürdig vorkommt ist, dass uns das Gericht keinerlei Berechnung übersandt hat. Nach unserer Berechnung müssten ca. 25,00 EUR gezahlt werden. Da wir aber keine Abrechnung der Ehefrau (Drittschuldnerin) vorliegen haben, wurden im Antrag ebenfalls beantragt, dass die Ehefrau die Verdienstabrechnungen dem Gericht zwecks Berechnung vorzulegen hat. Wir haben aber kein Schreiben des Gerichts erhalten, wo dies hervorgehen würde. Wir haben lediglich eine Zustellungsbescheinigung des Pfübs der Gerichtsvollzieherin vorliegen. Haben wir etwas falsch gemacht??

Eine Info euerseits würde uns freuen.

Viele Grüße
Ralle
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