Abrechnung ZV - Gebühr für Vollstreckungsauftrag bei Modul G1? Beantragte aber nicht eingeholte Drittauskünfte?

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Monia
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#1

11.12.2021, 08:54

Hallo,

ich soll in einer Akte von der Kollegin die ZV gegenüber der RSV abrechnen.

Sie hat damals einen ZV-Auftrag gemacht mit den Modulen G1 und sodann Modul K3, außerdem hatte sie F angekreuzt. Der GVZ hat dann die VA abgenommen, eine Pfändungsversuch fand nicht statt. Er hat auch nichts dergleichen abgerechnet, auch keine nicht erledigte Amtshandlung. In seinen Rechnungen stehen nur Positionen zur VA.

Im KFA hat sie nun die Gebühr für den Vollstreckungsauftrag aufgenommen (Gegenstandswert über 3.000 €), nicht aber die Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft. Hätte sie nicht nur die Vermögensauskunft abrechnen dürfen? Modul F allein löst doch nicht die Gebühr für den Vollstreckungsauftrag aus, oder hab ich da einen Denkfehler? Und falls doch, fehlt die Gebühr für die VA ja definitiv.

Das Gericht hat die Gebühr allerdings so akzeptiert und den KFB wie beantragt erlassen.

Hinzu kommt auch noch, dass eine Gebühr für Drittauskünfte abgerechnet wurde, die zunächst beantragt, aber nach einem Telefonat mit dem GVZ doch nicht eingeholt wurden. Auch diese Gebühr hat das Gericht tituliert. Bin verwirrt :nachdenk

Mein Problem bei der Sache ist (abgesehen davon, dass ich natürlich korrekt abrechnen möchte :mrgreen: ), dass die RSV evtl. moniert, wenn KFB und Vollstreckungsunterlagen nicht zusammenpassen.

Viele liebe Grüße und danke im Voraus :-)
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