ZV aus KFB zugunsten eines Landrats des Kreises

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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K1w1
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#1

08.12.2021, 13:29

Hallo miteinander!

In einem verwaltungsrechtlichen Verfahren haben wir auf Beklagtenseite einen Kreis vertreten. Klage wurde abgewiesen, Klägerin in Gestalt einer GmbH trägt die Kosten des Verfahrens. Wunderbar, Festsetzung durchgeführt, KFB erhalten. Klägerin allerdings zahlt nicht. Also Auftrag von Mdt.: ZV durchführen.

Ich bekomme die Akte auf den Tisch und gehe vor Aufschlagen jener im Kopf bereits feierlich meine geplante Vollstreckungsprozedur durch... erst Vermögensauskunft einholen, weil die GmbH ziemlich "windig" daherkommt, dann PfüB.

Und plötzlich graut es mir beim überlesen der Rechtsmittelbelehrung des KFBs: "Der Beschluss ist vollstreckungsfähig im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens (§ 169 VwGO). Der Erteilung einer Vollstreckungsklausel bedarf es nicht (§ 171 VwGO)." Mensch, denke ich als solcher, der sich in der Vollstreckung nach Maßgabe der ZPO daheim fühlt. Eine ZV ohne Klausel? Spannend. Zustellungsvermerk fehlt bislang auch, aber gut, das kann man ja noch nachholen... kurz mal die genannten Paragraphen checken.. und dann schlägts ein:

"Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Vollstreckungsbehörde im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist der Vorsitzende des Gerichts des ersten Rechtszugs; er kann für die Ausführung der Vollstreckung eine andere Vollstreckungsbehörde oder einen Gerichtsvollzieher in Anspruch nehmen." (§ 169 VwGO).

Verstehe ich damit richtig, dass ich die ZV nicht selbst steuern kann, sondern den Vorsitzenden des Gerichts zu beauftragen habe? Gilt das tatsächlich auch für den mir vorliegenden KFB? Oder übersehe ich etwas?

Fragen über Fragen... Ich hoffe jemand kann mir die Richtung weisen :kopfkratz

Viele Grüße
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