Verjährung titulierter Verzugszinsen verhindern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1

08.12.2021, 09:41

Hallo,
ich habe häufiger mal ältere Zwangsvollstreckungssachen, bei denen ein Titel mit titulierten Zinsen vorliegt, aber eine Vollstreckung nach einholen einer Bonitätsauskunft keine Aussicht auf Erfolg hat (z.B. weil der Schuldner gerade erst eine negative Vermögensauskunft abgegeben hat). Was macht man in einem solchen Fall am besten? Irgendeine Vollstreckungshandlung beantragen (welche?) um eine Verjährung der Zinsen zu verhindern?

Ich wäre für ein paar Tipps dankbar!
FastenBi
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#2

08.12.2021, 11:34

Die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, die Verjährungseinrede hinsichtlich der Zinsen zu verhindern, ist frühzeitig eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Verjährungseinrede zu treffen. Entsprechende Individualvereinbarungen sind nach § 202 BGB unproblematisch möglich. Die Verjährung kann bis auf die höchste Verjährungszeit von 30 Jahren verlängert werden, § 202 Abs. 2 ZPO. Am besten den Schuldner darauf aufmerksam machen, dass für eine Vollstreckung weitere, unnötige Kosten für ihn anfallen.
Anderenfalls bleibt nur die Vollstreckung.
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paralegal6
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#3

09.12.2021, 11:56

praktisch gesehen sollte man abwägen ob es sich lohnt Geld für ZVM hinterherzuschmeissen. Wenn ein Schuldner die HF schon nicht begleichen kann sieht es für Zinsen meist eh nicht so rosig aus
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