Hilfe beim PfüB
Verfasst: 07.12.2021, 17:37
Hallo in die Runde!
Ich bin neu hier im Forum und hoffe sehr auf Eure Hilfe...
Meine Ausbildung zur ReFa habe ich 2017 abgeschlossen, jedoch danach in einem anderen Beruf gearbeitet. Seit Mitte November bin ich nun wieder in der Kanzlei und Vieles aus meiner Ausbildung ist nicht mehr so aktuell bzw. einiges habe ich nicht mehr in Erinnerung.
Es handelt sich bei meinem Problem und einen gewöhnlichen PfüB. Ein Vermieter hat Ansprüche gegenüber seiner ehemaligen Mieterin. Die ist jedoch mittellos. Der Vermieter hat ein Schreiben im Postfach seiner ehemaligen Mieterin entdeckt und dieses geöffnet. Es ist vom Zollamt. Die Schuldnerin hat dort ein Guthaben, welches ich pfänden sollte. Ich bin insgesamt mit der Aussgangslage überfordert. Zum Einen beträgt das Guthaben im Vergleich zum geschuldeten Betrag (mehrere tausend Euro) nicht mal 200,- Euro, zum anderen hat der Gläubiger auf eine sehr bedenkliche Art und Weise von diesem Guthaben erfahren. Die Kosten dieser ganzen Maßnahme lohnen sich meiner Meinung nach nicht für das kleine Guthaben beim Zoll. Der Erledigung des PfüB steht folgendes entgegen: Drittschuldnerbez. unzureichend ? Hatte das Hauptzollamt nebst Adresse und Az aufgeführt. Angabe des zu pfändenden Anspruchs fehlt... Muss ich da etwa "Guthaben iHv. xy" schreiben? und der Klassiker mit den nicht belegten Vollstreckungskosten...wie muss ich diese belegen?
Ich finde diese Angelegenheit irgendwie sehr unsinnig zu den genannten Tatsachen, was meint ihr dazu?
Freue mich über Rückmeldung.
Viele Grüße
Mona
Ich bin neu hier im Forum und hoffe sehr auf Eure Hilfe...
Meine Ausbildung zur ReFa habe ich 2017 abgeschlossen, jedoch danach in einem anderen Beruf gearbeitet. Seit Mitte November bin ich nun wieder in der Kanzlei und Vieles aus meiner Ausbildung ist nicht mehr so aktuell bzw. einiges habe ich nicht mehr in Erinnerung.
Es handelt sich bei meinem Problem und einen gewöhnlichen PfüB. Ein Vermieter hat Ansprüche gegenüber seiner ehemaligen Mieterin. Die ist jedoch mittellos. Der Vermieter hat ein Schreiben im Postfach seiner ehemaligen Mieterin entdeckt und dieses geöffnet. Es ist vom Zollamt. Die Schuldnerin hat dort ein Guthaben, welches ich pfänden sollte. Ich bin insgesamt mit der Aussgangslage überfordert. Zum Einen beträgt das Guthaben im Vergleich zum geschuldeten Betrag (mehrere tausend Euro) nicht mal 200,- Euro, zum anderen hat der Gläubiger auf eine sehr bedenkliche Art und Weise von diesem Guthaben erfahren. Die Kosten dieser ganzen Maßnahme lohnen sich meiner Meinung nach nicht für das kleine Guthaben beim Zoll. Der Erledigung des PfüB steht folgendes entgegen: Drittschuldnerbez. unzureichend ? Hatte das Hauptzollamt nebst Adresse und Az aufgeführt. Angabe des zu pfändenden Anspruchs fehlt... Muss ich da etwa "Guthaben iHv. xy" schreiben? und der Klassiker mit den nicht belegten Vollstreckungskosten...wie muss ich diese belegen?
Ich finde diese Angelegenheit irgendwie sehr unsinnig zu den genannten Tatsachen, was meint ihr dazu?
Freue mich über Rückmeldung.
Viele Grüße
Mona