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Vollstreckung aus Urteil "Einspruch verworfen"?

Verfasst: 03.12.2021, 09:30
von Muschel
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Hab einen Vollstreckungsbescheid vorliegen. Der Gegner hat verspätet Einspruch eingelegt und es erging Urteil, dass der Einspruch als unzulässig verworfen wird.

Wenn ich jetzt die ZV einleiten möchte, reicht dann nur der Vollstreckungsbescheid als Titel oder muss ich da noch das Urteil (wahrscheinlich dann auch eine vollstreckbare Ausfertigung?) mit ranhängen?