Vollstreckung aus Urteil "Einspruch verworfen"?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

03.12.2021, 09:30

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Hab einen Vollstreckungsbescheid vorliegen. Der Gegner hat verspätet Einspruch eingelegt und es erging Urteil, dass der Einspruch als unzulässig verworfen wird.

Wenn ich jetzt die ZV einleiten möchte, reicht dann nur der Vollstreckungsbescheid als Titel oder muss ich da noch das Urteil (wahrscheinlich dann auch eine vollstreckbare Ausfertigung?) mit ranhängen?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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