Voraussetzungen vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

25.11.2021, 16:00

Hallo :wink2

Wir haben in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich geschlossen. Die Gegenseite muss auf den Vergleich eine Zahlung an uns leisten. Diese ist bislang nicht erfolgt.

Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs liegt uns bislang nicht vor. Können wir dennoch bereits jetzt ein vorläufiges Zahlungsverbot aussprechen oder muss der Vergleich zunächst im Parteibetrieb zugestellt werden?

Klar ist, dass vor Beantragung des PfÜBs die vollstreckbare Ausfertigung vorliegen und der Vergleich zugestellt sein muss - wie ist es beim vorläufigen Zahlungsverbot?

Liebe Grüße
Geiselmann
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#2

26.11.2021, 20:23

Der Titel muss nur existent sein.
Sie müssen ihn nicht in Händen halten.

S. Geiselmann
LuisaJL
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#3

30.11.2021, 09:53

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Also kann ich das vorläufige Zahlungsverbot aussprechen ohne dass vorher eine Zustellung des Titels erfolgt ist?
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