Reallast ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dina-Tabea
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#1

24.11.2021, 11:35

Guten Morgen,

ich habe hier eine Akte auf dem Tisch und weiß nicht, was ich machen soll.

MA hat Grundstück veräußert. Teil des Kaufpreises sollte durch eine Rentenreallast monatlich gezahlt werden (lebenslang, mind. 15 Jahren). Der Notar hat keine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel mit aufgenommen.

Käufer zahlte irgendwann nicht mehr, Insolvenzverfahren wurde eröffnet und Grundstück wurde erneut verkauft. Neuer Eigentümer hat die Reallast übernommen. Nun zahlt dieser auch nicht.

Steh auf dem Schlauch, ob ich nun - ohne ZV-Unterwerfung - aus der Reallast ggf. die Zwangsversteigerung betreiben kann. Chef hat auch keine Idee :kopfkratz

Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee.

Schönen Tag wünsche ich

Dina-Tabea
Geiselmann
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#2

24.11.2021, 20:41

Ohne Titel gibt es keine ZV.
Der Schuldner muss erst auf Duldung der ZV aus der Reallast verklagt werden.

S. Geiselmann
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