Herausgabevollstreckung
Verfasst: 24.11.2021, 08:48
Guten Morgen,
vielen lieben Dank schon mal fürs Lesen!
Ich bin ganz neu hier und bitte schon mal um Verzeihung, falls ich was falsch mache... bisher habe ich hier immer viele Antworten gefunden ohne mich registrieren zu müssen, diesmal leider nicht. Daher auf diesem Weg.
Meine Ausbildung zur ReNo ist über 20 Jahre her, ein bisschen was ist hängen geblieben, aber nicht viel.
Es geht um die Herausgabe von Firmeneigentum (bewegliche Sache). Wir haben einen vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel und allem. Den Wert kenne ich. Die Gegenseite wurde öfters aufgefordert, die Sachen herauszugeben, aber ich bin nicht sicher, ob unter Fristsetzung (wäre das nötig?). Weiter möchte ich auf Einzelheiten eigentlich nicht eingehen, entschuldigt.
Ich weiß schon mal, dass bei dieser Situation kein Formularzwang herrscht, hab schon einen formlosen Text entworfen, kein Problem. Ich weiß, dass der GV dann auch gleich die EV abnehmen sollte und ich ihn zusätzlich bitten kann, die Kosten der ZV ebenfalls gleich schon mit beizutreiben. Und da harpert es jetzt etwas.
Folgendes hab ich mir aus dem Internet zusammengesucht:
Kosten des GV:
gem. KV GV 221
für den RA:
0,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309.
Es wird niemand von unserer Seite bei der Abnahme der EV zugegen sein.
Ist das korrekt? Und reicht dann immer noch der formlose Text, oder muss ich wegen der Eintreibung der Kosten dann jetzt doch ein Formular benutzen? Ich möchte das gerne vermeiden.
Ich wäre mega dankbar, wenn ich so schnell wie möglich ein paar Infos bekommen könnte, ich muss das heute noch erledigen.
Habt einen schönen 1. Home Office Tag!
Schnecke2001
vielen lieben Dank schon mal fürs Lesen!
Ich bin ganz neu hier und bitte schon mal um Verzeihung, falls ich was falsch mache... bisher habe ich hier immer viele Antworten gefunden ohne mich registrieren zu müssen, diesmal leider nicht. Daher auf diesem Weg.
Meine Ausbildung zur ReNo ist über 20 Jahre her, ein bisschen was ist hängen geblieben, aber nicht viel.
Es geht um die Herausgabe von Firmeneigentum (bewegliche Sache). Wir haben einen vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel und allem. Den Wert kenne ich. Die Gegenseite wurde öfters aufgefordert, die Sachen herauszugeben, aber ich bin nicht sicher, ob unter Fristsetzung (wäre das nötig?). Weiter möchte ich auf Einzelheiten eigentlich nicht eingehen, entschuldigt.
Ich weiß schon mal, dass bei dieser Situation kein Formularzwang herrscht, hab schon einen formlosen Text entworfen, kein Problem. Ich weiß, dass der GV dann auch gleich die EV abnehmen sollte und ich ihn zusätzlich bitten kann, die Kosten der ZV ebenfalls gleich schon mit beizutreiben. Und da harpert es jetzt etwas.
Folgendes hab ich mir aus dem Internet zusammengesucht:
Kosten des GV:
gem. KV GV 221
für den RA:
0,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309.
Es wird niemand von unserer Seite bei der Abnahme der EV zugegen sein.
Ist das korrekt? Und reicht dann immer noch der formlose Text, oder muss ich wegen der Eintreibung der Kosten dann jetzt doch ein Formular benutzen? Ich möchte das gerne vermeiden.
Ich wäre mega dankbar, wenn ich so schnell wie möglich ein paar Infos bekommen könnte, ich muss das heute noch erledigen.
Habt einen schönen 1. Home Office Tag!
Schnecke2001