Pfändung Auto-Kennzeichen
Verfasst: 22.11.2021, 11:45
Hallöchen,
mein [erwerbsunfähiger Schuldner (61 Jahre) hat keinerlei Einkommen. Allerdings bei der Abnahme der Vermögensauskunft 40,00 EUR Bargeld in der Tasche und verfügt über ein Pfändungsschutzkonto mit einem Guthaben von EUR 50,00? Finde den Fehler .... Seine Frau erhält ein Bruttoeinkommen von 3.000,00 EUR. Werde eine Taschengeldpfändung versuchen.
Der Schuldner hat einen BMW 520, Baujahr 2006. Laut Schwacke hat er einen Wert von rund 4.000,00 EUR. Die Gerichtsvollzieherin möchte einen Vorschuss von 2.000,00 EUR. Kann sich unsere Mandantin nicht leisten.
Ich habe mal gelesen / gehört, dass man auch das Kennzeichen pfänden kann. Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen sammeln können?
Viele Grüße
mein [erwerbsunfähiger Schuldner (61 Jahre) hat keinerlei Einkommen. Allerdings bei der Abnahme der Vermögensauskunft 40,00 EUR Bargeld in der Tasche und verfügt über ein Pfändungsschutzkonto mit einem Guthaben von EUR 50,00? Finde den Fehler .... Seine Frau erhält ein Bruttoeinkommen von 3.000,00 EUR. Werde eine Taschengeldpfändung versuchen.
Der Schuldner hat einen BMW 520, Baujahr 2006. Laut Schwacke hat er einen Wert von rund 4.000,00 EUR. Die Gerichtsvollzieherin möchte einen Vorschuss von 2.000,00 EUR. Kann sich unsere Mandantin nicht leisten.
Ich habe mal gelesen / gehört, dass man auch das Kennzeichen pfänden kann. Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen sammeln können?
Viele Grüße