Zwangsversteigerung wegen Hausgeldrückständen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

16.11.2021, 08:23

Hallo liebe Mitstreiter, ich habe Fragen zum Zwangsversteigerungsverfahren und hoffe, Ihr könnt mir helfen. Bisher habe ich diesen Fall noch nicht gehabt bzw. kenne mich zu wenig damit aus.

Ich vertrete eine WEG gegen einen Eigentümer wegen Hausgeldrückständen. Im Jahr 2019 habe ich einen Zwangsversteigerungsantrag eingereicht für die Rückstände aus dem Jahr 2018. Dann habe ich im Jahr 2020 weitere Hausgeldrückstände für 2019 im Versteigerungsverfahren ebenfalls angemeldet. Die Wohnung ist unbelastet.

Letzte Woche kam der Versteigerungstermin für Februar 2022 und der Hinweis vom Rechtspfleger, dass die Hausgeldrückstände für 2019 bei der bevorrechtigten 5%-Grenze nicht berücksichtigt werden können, weil die Rückstände aus 2018 den Wert bereits überschreiten. Damit können weitere Beträge in der Rangklasse 2 nicht mehr berücksichtigungsfähig angemeldet werden. Es müsste noch ein Beitrittsbeschluss erwirkt werden.

In welcher Rangklasse melde ich denn die weiteren Forderungen an, damit diese bei der Verteilung berücksichtigt werden?

Dann teilte gestern die Hausverwaltung mit, dass die Hausgelder für 2020 und 2021 ebenfalls nicht vom Schuldner bezahlt wurden. Muss ich diese im Mahnverfahren noch titulieren oder reicht hier die Anmeldung im Versteigerungsverfahren?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
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