Seite 1 von 1

Pfändung von Kommanditistanteilen

Verfasst: 15.11.2021, 13:33
von Dina-Tabea
Hallo,

ich habe hier einen VB. Schuldner ist eine GmbH & Co. KG. Der Gerichtsvollzieher kann jedoch weder die GmbH & Co. KG, noch die 'GmbH unter der angegebenen Anschrift ausfindig machen. Jedoch ist unter dem Anschrift der Kommanditist, eine AG, ansässig.

Wie ist das Vorgehen, wenn ich nun aus meinem Titel gegen die GmbH & Co. KG Gelder beim Kommanditisten pfänden will. Ist das wie ein Drittschuldner zu behandeln? Hatte dies noch nie. Würde mich über Hilfe sehr freuen und verbleibe mit sonnigen Grüßen aus meinem grauen Büro

Dina-Tabea

Re: Pfändung von Kommanditistanteilen

Verfasst: 15.11.2021, 15:55
von Anahid
Welche Gelder meinst Du denn da pfänden zu können?

Du schreibst oben "Pfändung von Kommanditanteilen" - aber Du hast gegen den Kommanditisten den/die Kommanditisten doch gar keinen Anspruch. :kopfkratz

Re: Pfändung von Kommanditistanteilen

Verfasst: 15.11.2021, 17:17
von Dina-Tabea
Ok. Mein Chef meinte, man könne die Einlage pfänden. Wenn nicht, dann such ich eben weiter. Vielen Dank dennoch für Deine Antwort und einen schönen Feierabend.

Re: Pfändung von Kommanditistanteilen

Verfasst: 16.11.2021, 09:51
von Anahid
Einlage ist aber nicht Kommanditanteil. Wenn ein Kommanditist seine Einlage nicht gezahlt haben sollte, dann kannst Du diesen Anspruch pfänden. Aber das geht nur, solange die Einlage nicht gezahlt ist.