Hallo an alle,
leider habe ich das lange nicht mehr gemacht. Ich habe jetzt einen KFB und soll vollstrecken. Habe aber keine Bankverbindung des Schuldners. Ist es sinnvoll, als allererstes ins Schuldnerverzeichnis zu schauen? Oder soll ich nen normalen ZV-Auftrag machen? Ich bin mir total unsicher.
Vielen Dank
Caro-Zaubermaus
KFB Zwangsvollstreckung
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- icerose
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Hallo, Caro,
ich für meinen Teil empfehle den - kostenpflichtigen - Blick in das Schuldnerregister nicht. Solltest du feststellen, dass der Schuldner bereits eine VAK (Vermögensauskunft) abgegeben hat, muss eh ein GVZ (Gerichtsvollzieher) mit Erteilung einer Abschrift des Verzeichnisses beauftragt werden. Also beauftrage ich gleich den GVZ mit der Abnahme der VAK.
ich für meinen Teil empfehle den - kostenpflichtigen - Blick in das Schuldnerregister nicht. Solltest du feststellen, dass der Schuldner bereits eine VAK (Vermögensauskunft) abgegeben hat, muss eh ein GVZ (Gerichtsvollzieher) mit Erteilung einer Abschrift des Verzeichnisses beauftragt werden. Also beauftrage ich gleich den GVZ mit der Abnahme der VAK.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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icerose hat geschrieben: ↑15.11.2021, 13:05Hallo, Caro,
ich für meinen Teil empfehle den - kostenpflichtigen - Blick in das Schuldnerregister nicht. Solltest du feststellen, dass der Schuldner bereits eine VAK (Vermögensauskunft) abgegeben hat, muss eh ein GVZ (Gerichtsvollzieher) mit Erteilung einer Abschrift des Verzeichnisses beauftragt werden. Also beauftrage ich gleich den GVZ mit der Abnahme der VAK.
Danke dir. Dann werde ich das mal machen. Liebe Grüße