Österreichisches Urteil für ZV in Deutschland exekutieren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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düsselrecht
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#1

14.11.2021, 21:34

Hallo zusammen,
wir sind von einem österreichischen Anwalt angefragt worden, ob wir ein österreichisches Urteil exekutieren können. Das Urteil war in einer Vollstreckbarerklärung (Formblatt G) eingetragen. Was muss ich hier tun und welche Kosten entstehen? Was rechnet man hierfür ab?
Vielen Dank schon mal. 🤗
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icerose
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#2

15.11.2021, 09:54

Hallo,
das Ganze also mal andersrum. :lol:

Also: Das Urteil muss den Vermerk tragen, dass es ein EU-Titel ist. Weiter geht es nach deutschem Recht.
Hast du Bankdaten vom Schuldner? Dann erstmal nen Pfüb beantragen. Wenn nicht, den Gerichtsvollzieher mit Sachpfändung / Abgabe Vermögensauskunft / Einholung Drittauskünfte (alles zusammen oder einzeln beauftragbar) beauftragen.
Abgerechnet wird nach RVG, eine 0,3 nach Nr. 3309 aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

15.11.2021, 11:53

Vielen lieben Dank 😊
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