Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage.
Unsere Schuldnerin hat ein P-Konto bei der Vermögenauskunft (diese ist bereits ein paar Jahre her) angegeben und noch zwei Konten ihrer Kinder bei denen sie verfügungsberechtigt ist.
Kann ich in die zwei Konten der Kinder hineinpfänden oder ist dies nicht möglich. Hierzu finde ich irgendwie zwei verschiedene Ansichten im Internet. P.s. war schon ewig nicht mehr in der ZV tätig Nehmts mir also nicht übel.
Auf weitere Anschreiben unsererseits reagiert sie leider nicht.
Lieben Dank.
Pfändung Konten wenn Schuldnerin verfügungsberechtigt ist
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An die Konten der Kinder kommst Du nicht ran. Wenn Du die Befürchtung hast, dass die Schuldnerin über diese Konten eigene Gelder laufen lässt, dann kannst Du nur gegenüber den Kindern den Herausgabeanspruch dieser Gelder pfänden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.