Anfechtungsklage Zwangsvollstreckung in übertragenes Grundstück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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arioe
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#1

11.11.2021, 10:56

Hallo,

ich habe hier eine so schwierige Sache für mich, da es sich hierbei zum Glück nicht um alltägliches in der Zwangsvollstreckung handelt. :kopfkratz

Wir haben in einer Betrugssache ein Versäumnisurteil erwirkt. Dieses ist nicht vollstreckbar, da der Schuldner keinerlei Vermögen mehr hat. Jedoch haben wir in der Vermögensauskunft entdeckt, dass der Schuldner vor gar nicht langer Zeit eine Übertragung seines Hauses an seine Tochter vorgenommen hat.

Wir haben jetzt eine Anfechtungsklage zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück eingereicht. Verhandlung ist jedoch erst nächstes Jahr. Jetzt hab ich davon geträumt, dass die Gegenseite, die in dem Verfahren eh nur lügt und betrügt :augenreib , mehr Grundschulden eintragen lässt in der Zwischenzeit und somit bei einer garantiert kommenden Zwangsversteigerung einer Zahlung an unsere Mandanten ausgeschlossen ist.

Ist diese Angst begründet und kann ich da eine Art Vorbemerkung eintragen lassen??

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
arioe
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#2

21.12.2021, 09:30

Hallo,

ich habe hier zwischenzeitlich mit dem Grundbuchamt gesprochen und hatte dort eine sehr nette Sachbearbeiterin dran, die sich über den Sachverhalt informiert hat. Sie hat mir dann erklärt, dass wir im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Platzhalter hätten eintragen lassen können. Da leider jedoch kein weitere Zwangsvollstreckungsversuche mehr gedeckt werden von der Versicherung und unser Mandant verständlicherweise kein weiteres Geld in die Angelegenheit stecken möchte, verzichten wir auf diese Möglichkeit und hoffen, dass die Gegenseite nicht weiter betrügt.

Viele Grüße
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